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Testament des Schneiders M. Henrich Hembsing (Ludgeristraße) vom 28. November 1630, verkündet am 18. Juli 1636.
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Enthält: Als Erben werden eingesetzt die Kinder seines Sohnes Johan und seiner Tochter Katharina, Frau Christian Modersohn. Vermächtnisse erhalten 1. seine jetzige Frau Margarete Geiling, Witwe Herman Schencking, Wandmacher (sie erhält Zinsen aus Jakob Brüggemans Erbe, welches dem Domkapitel gehört), 2. seine Schwester Klara Hembsing, Frau Johan Biderlake. Zum Testamentsvollstrecker wird ernannt sein Nachbar M. Ewald Böneker. Zeugen: Jörgen Loisman und Herman Heerde. Von Rats wegen: Lic. Henrich Timmerscheidt.