Papst Martin V. teilt dem Abt des Benediktinerklosters Ellwangen [Ostalbkreis] sowie den Pröpsten der Stifte St. Viktor außerhalb der Mauern von Mainz und St. Severi in Erfurt mit, dass der Kleriker Heinrich Neithardt die Pfarrkirche in Altheim ("Althem") [Alb/Alb-Donau-Kreis] nach dem Verzicht ihres vormaligen Inhabers Johann Elrbach erhalten hat, obwohl er damals noch keine 15 Jahre alt war. Später erwarb er durch einen Pfründentausch die Propstei des Stifts St. Ciriakus in Wiesensteig ("Wisesteig") [Lkr. Göppingen]. Beide Pfründen hatte er lange Zeit in Besitz, obwohl der nicht die Priesterweihe erlangt hatte und dafür auch keinerlei päpstlichen Dispens vorweisen konnte. Schließlich wurden ihm dann aber von seinem inzwischen abgesetzten Vorgänger Johannes XXIII. beide Pfründen entzogen. Da aber Heinrich Neithardt als Subkollektor der der päpstlichen Kammer zustehenden Abgaben aus Stadt und Diözese Augsburg fungierte und als Botschafter des Augsburger Bischofs Eberhard [von Kirchberg] und des Herzogs Stephan von Bayern an der Römischen Kurie vorgesehen war und auch der Kardinalbischof von Albano Jordanus Orsini für ihn beim Papst interveniert hatte, hat ihm Johannes XXIII. beide Pfründen erneut übertragen. Papst Martin V. erkennt diese Entscheidung seines abgesetzten Vorgängers an und beauftragt den Abt und die Pröpste, dem Heinrich Neithardt die Pfarrkirche in Altheim sowie die Propstei des Stifts St. Ciriakus in Wiesensteig erneut zu verleihen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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