Alle Lehen, die Reinicke de Wend und sein Sohn Simon von den Grafen von Schaumburg gehabt hatten, die von dem verstorbenen Simon de Wend heimgefal...
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Urk. 14, 9082
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Münchhausen, Nr. 1
A I u, von Münchhausen sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe M >> Mu >> Münchhausen, von >> 1670-1679
1673 Mai 27
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Alle Lehen, die Reinicke de Wend und sein Sohn Simon von den Grafen von Schaumburg gehabt hatten, die von dem verstorbenen Simon de Wend heimgefallen und dann dem verstorbenen Obristen Hilmar von Münchhausen zu Lehen angesetzt worden waren, nämlich: 1.) zwei Höfe in dem Kirchspiel zu Schötmar [Ortsteil von Bad Salzuflen, Kr. Lippe]; 2.) der Meierhof zu Hovedissen [Gut in der Gem. Leopoldshöhe, Kr. Lippe], 3.) das Hovedissener Holz mit dem Eichensunder; 4.) der große Zehnt über Hovedissen; 5.) ein Burglehen zum Sternberg [Burg in der Gemarkung der Gem. Extertal, Kr. Lippe]; 6.) der Zehnt zu Breda [Domäne Breda bei Lemgo, Kr. Lippe] [?] (Brede); 7.) die dortige Vogtei; 8.) eine Breite Land, genannt die (Gravenbreide), gelegen in einer Fuhr vor der Stadt Rinteln [Stadt, Lkr. Schaumburg], die 36 Morgen Land umfasst; 9.) eine Hufe Land von 32 Morgen sowie zwei weitere Morgen Land vor Rinteln, die gegen die Schaumburgische Breite unter Varenholz [Ortschaft der Gem. Kalletal, Kr. Lippe] in der Marsch gelegen und einem Drittel des Zehnts zu Matorf [Stadtteil von Lemgo, Kr. Lippe] vom verstorbenen Grafen Bernhard zur Lippe vertauscht worden waren, so dass die (Gravenbreide) und die Hufe von Graf Bernhard dem Grafen von Schaumburg erblich überlassen werden konnten; weitere von dem verstorbenen Johann von der Möhlen und später von dem de Wend heimgefallene Lehen, mit denen Hilmar von Münchhausen belehnt worden war: 10.) zehneinhalb zehntfreie Hufen Land und zwölf Morgen und sechs Hufen Land mit einer Schäferei zu (Fronleveßen) sowie weitere genannte Lehngüter. [Ehemals Lehen der Grafen von Holstein-Schaumburg]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich Ulrich von Münchhausen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich Ulrich von Münchhausen
Belehnte/r: Friedrich Ulrich, Johann, Hilmar, Burkhard und Otto von Münchhausen, Söhne des verstorbenen Borries von Münchhausen, Hilmar, Christoph Friedrich, Jost Adolf, Gerlach Heine und Philipp Adolf von Münchhausen, Söhne des verstorbenen Philipp Adolf von Münchhausen, Johann von Münchhausen, Sohn des verstorbenen Ernst von Münchhausen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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