Haincz Sycz von Offingen bekundet, daß ihm der ehrbare Clas Wälthy, Vogt zum Bussen, im Namen von Junker Eberhard, Truchseß von Waldburg, ein Gütlein zu Dentingen (Tentingen), das zuvor Hans Schinder zur Leihe hatte, mit allem Zubehör geliehen hat. Kommt der A. seinen Pflichten, es zu mehren, es in gutem Bau zu halten, seinem Herren Dienste zu leisten und Abgaben zu entrichten, nicht nach, hat er es auf Mahnung des Truchsessen oder seiner Amtsleute unverzüglich aufzugeben; es kann dann anderwärts vergeben werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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