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Enthält: Das Kloster zur Zelle in Köln fordert von Andreas Pohl einen Kredit von 150 Rtlr zurück. Pohl, der keine Rücklagen hat, zumal er durch den Brandt von Kerpen verarmt ist, bittet das Gericht um ein Moratorium von 3 Monaten. Inzwischen wolle er versuchen, das Geld durch die Aufnahme anderer Obligationen aufzutreiben (22.11.1745). Trotz des zustimmenden Reskripts des Amtmanns (31.3.1746) entscheidet das Gericht gegen ihn, weil Pohl hier noch in ein laufendes Verfahren gegen Adam Kohl um eine Schuldforderung von 50 Rtlr eingebunden ist, bei der er eine Kaution von 1 Morgen Land stellen sollte. Pohl schlägt vor, die 150 Rtlr statt an das Kloster zur Zelle gleich an das daran beteiligte Kloster Mommersloch zu zahlen und bittet erneut um Aufschub (7.5.1746). Der Amtmann gibt dem statt (9.5.1746).