Rückzahlung eines Kredits
Vollständigen Titel anzeigen
GerKer, 398
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
1745 - 1748
Enthält: Das Kloster zur Zelle in Köln fordert von Andreas Pohl einen Kredit von 150 Rtlr zurück. Pohl, der keine Rücklagen hat, zumal er durch den Brandt von Kerpen verarmt ist, bittet das Gericht um ein Moratorium von 3 Monaten. Inzwischen wolle er versuchen, das Geld durch die Aufnahme anderer Obligationen aufzutreiben (22.11.1745). Trotz des zustimmenden Reskripts des Amtmanns (31.3.1746) entscheidet das Gericht gegen ihn, weil Pohl hier noch in ein laufendes Verfahren gegen Adam Kohl um eine Schuldforderung von 50 Rtlr eingebunden ist, bei der er eine Kaution von 1 Morgen Land stellen sollte. Pohl schlägt vor, die 150 Rtlr statt an das Kloster zur Zelle gleich an das daran beteiligte Kloster Mommersloch zu zahlen und bittet erneut um Aufschub (7.5.1746). Der Amtmann gibt dem statt (9.5.1746).
Schriftstücke: 4
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:36 MEZ