Bestimmungen über die Einschaltung des zivilen Bereiches bei der Abwehr feindlicher Angriffe.- Ausdehnung des "Führererlasses" vom 2. Sept. 1942 auf das Hinterland der im Erlaß bezeichneten Gebiete sowie auf sämtliche besetzten Gebiete und das Generalgouvernement (Erlaß des OKW vom 23. Juli 1943)