Acta priora eines Verfahrens, in dem der Appellat sich 1588 und erneut 1596 beschwert hatte, der Appellant habe die im Kaufvertrag über die Hälfte des Hauses Cloerath (Kr. Kempen-Krefeld) zugesagten Zinszahlungen und Stellung von Sicherheiten bisher nicht geleistet, und deren Durchführung, ersatzweise Rückerstattung des verkauften Gutes verlangt hatte. Im Verlauf von Vergleichs- und Liquidationsverhandlungen hatte der Appellant andere Angaben über bereits getätigte Zahlungen gemacht. Die RKG- Appellation richtet sich gegen ein Urteil von Januar 1597 zur Immission des Appellaten in den strittigen Teil des Hauses Cloerath.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner