Injurienklage. Nach Aussagen des Zeugen Johann von Frantz soll der Appellant Wilhelm von dem Bongard am 1. Juni 1523 in einem Wirtshaus in Rödingen (Hzm. Jülich, Amt Kaster; Kr. Jülich) bei einem Gelage schwer beleidigt („Aas Ritter und Strayssen schynder“) haben. Erst zwei Jahre später, am 29. Juni 1525, verklagte von dem Bongard Heyart vor dem Herzog von Jülich in Hambach, der die Sache an das Hauptgericht Jülich remittierte. Der Appellant bestreitet die Beleidigung und verweigert den Widerruf.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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