Reinhard Friedrich von Neuenstein wird auf Grund eines Dekrets der bischöflichen Regierung zu Zabern und eines mit der freiherrlichen Familie von Bodeck abgeschlossenen Vertrags durch das Oberamt Oberkirch in den Besitz der ehemaligen von Bodeck´schen Behausung nebst dazu gehörigem Garten usw. zu Oberkirch eingesetzt.