Mit dem RKG-mandatum poenale wendet sich Abt Wilhelm von Prüm und Stablo gegen eine Ladung vor die Regierung des Fürstentums Luxemburg in Sachen der Herrschaft Loningen, die zur Abtei Stablo gehöre und damit reichsunmittelbar sei. Ruprecht von der Mark wendet dagegen ein, daß es sich um eine bei der Regierung zu Luxemburg anhängig gemachte Gegenklage handele, und Abt Wilhelm von Prüm und Stablo sich in Sachen der Herrschaft Loningen zuvor bereits selbst an das von ihm beanstandete Gericht gewandt habe. Der Beklagte bittet um Kassation des Mandats.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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