Der Bär ist los
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/013 S024023/107
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/013 Fernsehsendungen von Südwest Fernsehen aus dem Jahre 2002
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11. März 2002
Lausheim, ein kleines Dorf im Kreis Waldshut, zwischen Bonndorf und Blumberg: Jedes Jahr am vierten Fastensonntag, Laetare, findet hier der "Lausheimer Bärentag" statt. Ein Brauch, der auf heidnischen Ursprung zurückgeht und bei dem bis heute nur die männliche Dorfjugend dabei sein darf. Der älteste von ihnen muss ins Bärenkostüm. Mit Ruten und viel Geschrei wird er von den anderen durchs Dorf und in den Bach getrieben, egal wie kalt es an diesem Tag ist. Als Belohnung gibt es für die Jungens Bärenküchli, an die 800 Stück haben die Frauen im Dorf an so einem Sonntag schon gebacken. Die Zutaten für die Küchli wurden übrigens von der Dorfjugend selbst eingesammelt. Und der Bär wird mit barer Münze entlohnt. Allerdings muss er sie selbst in Frack und Zylinder von Haus zu Haus ziehend einsammeln.
0:08:00; 0'08
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Hierzuland - Die Regionalreportage
Lausheim : Stühlingen WT
Brauchtum
Dorf
Fest
Jahreszeit: Winter
Jugend
Mann
Tradition
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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