Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind der Metzger und Ulmer Bürger Jakob Bohnacker und die Ulmer Bürgerin Anna Ursula Gerst, Witwe des Jakob Mürdel, sowie der Metzger Matthäus Gerst und der Glockengießer Thomas Frauenlob als Pfleger der Anna Ursula Gerst und ihrer vier Kinder aus erster Ehe Adolf Heinrich, Johann Georg, Angelika und Maria und dann der Metzger Jakob Herrlinger als erbetener Beistand des Jakob Bohnacker erschienen. Sie haben erklärt, dass zwischen Anna Ursula Gerst und Jakob Bohnacker am 28. Juli 1785 ein Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 063] geschlossen wurde. Da die vier Kinder der Braut aber noch minderjährig sind und daher der Vormundschaft des Ulmer Rats unterstehen, bitten sie diesen um seine Zustimmung. Der Rat erklärt nach Prüfung des Vertrags, dass dieser gemäß den Vorschriften des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und auch eine ausreichende Versorgung der Kinder aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel beurkundet werden und erlangt dann Rechtskraft.