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Der Komtur Graf Leonhard von Wertheim und die Brüder der Deutschordenskommende in Münnerstadt beurkunden: Sie haben von Otto von Milz 34 rheinische Gulden erhalten. Daher verpflichten sie sich, in der Pfarrkirche in Münnerstadt Seelgedächtnisse für den verstorbenen Apel von Milz sowie, nach deren Tod, für Otto von Milz und seine Erben zu halten. Bei Säumnis sollen sie die Jahrtage nach Mahnung durch den Stifter oder seine Nachfahren nachholen. Kommen sie dem nicht nach, dann können diese bei jedem Versäumnis Besitz der Kommende außerhalb des Kommendegebäudes im Wert von 0,5 Gulden pfänden. Datum in die Martini 1434. Aussteller: Deutschordenskommende Münnerstadt. Empfänger: Otto von Milz

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Staatsarchiv Würzburg
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