Hans Diet, Bürger zu Altdorf, bekennt, daß ihm Johann [I. von Essendorf], Abt zu Weingarten, eine Wiese verliehen hat, die zuvor sein "schwecher" Resch innehatte. Sie liegt an der Wiese des Zehenders. Der Aussteller muß einen jährlichen Ewigzins von 5 lb h zu St. Martin zahlen. Die Wiese fällt an den Verleiher zurück, wenn der Zins nicht entrichtet wird oder der Besitzer nicht in "willen und gehorsam" des Klosters ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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