Heinrich von Elz, Dekan zu Dietkirchen, gelobt Herrn Johann von Attendorn, Kanoniker und Kustos zu Dietkirchen, den Hof zu Steeden, den er diesem verkauft hat, von 9 Malter Korngülte, die dasselbe Stift darauf hat, bis zum 29. Mai ('sente Maximinus dag') nächsten Jahrs zu befreien. Solange will der Aussteller die Gülte tragen. Er setzt dafür zu Unterpfand: seinen Weingarten von 1 Morgen, den er kaufte von dem ('galt wider den') Scholaster ('schoylmeister') von Bubenheim, der an der Grenze der Gemarkung Dietkirchen ('da der zihende von Dytkirchen wyndet') gelegen ist; 1/2 Morgen an demselben Weingarten, den er von Conze 'Seynger' eingetauscht hat, und sein Haus am Weiher mit allem Land, Garten und Gut, das inner- und außerhalb des Zauns es umgibt. - Es siegeln der Aussteller sowie Johann, Herr zu Limburg, Werner von Diez und Johann im Hof, Edelknechte.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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