Papst Lucius [III.] nimmt das Kloster Oberaltaich in päpstlichen Schutz, bestätigt dessen Besitzungen und gibt sonstige Rechte und Verbote bzgl. Zehnt, Klosterzucht, Präsentationsrecht auf die inkorporierten Pfarreien, Vogtei, Abtwahl, Begräbnisrecht u.a.; S: A