Propst Eberhart und der Konvent des Klosters Allerheiligen belehnen Johans Oleymann von Nußbach und seine Frau Katharina mit dem sogenannten Widemehof zu Nußbach und allem Zubehör zu einem rechten Erblehen gegen eine Jahreszins von 29 Viertel Roggen, 1 Viertel Erbsen, 2 Schilling Straßburger Pfennige zu "Wisunge" 2 Erntehühner einer Gans und 2 Kappen.