Das Kloster Weingarten (Abt Konrad II.) genehmigt als Lehensherr einen Vertrag zwischen Heinrich Götfrid, Bürger zu Ravensburg, und dem Kloster Weißenau, worin ersterer seinen Zehnten aus genannten Gütern in Oberhofen gegen 4 Morgen Wiesen des Klosters verkauft, die er sofort von Weingarten als Lehen empfängt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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