Adelheid Bache (Elge Bechin) und Grete Bache (Grede Bechin) bekunden, dass ihnen Graf Wilhelm von Wertheim das Haus in Neustadt (in der Nüwenstat), das Johann König innehatte, mit Zugehör zu kaufen gegönnt und sie bis zu ihrem Tod von allen Abgaben und Diensten in der Stadt wie Wachdienst, Frondienst zu Wegen oder Stegen und außerdem von aller Bede, Steuer, Atzung und Schatzung befreit hat. Diese Befreiung gilt nicht für noch zu erwerbende abgabepflichtige Güter. Erbgüter wollen die Ausstellerinnen nur mit Wissen und Willen des Grafen Wilhelm und seiner Erben erwerben. Von der Befreiung ausgenommen werden Hirtenlohn, Schützenlohn und Einungen. Die Ausstellerinnen verpflichten sich, das Haus in redlichem Zustand zu erhalten. Stirbt eine der Ausstellerinnen, so soll die andere in Besitz des Hauses bleiben. Die Ausstellerinnen sagen zu, das Haus nicht oder nur mit Wissen und Willen des Grafen Wilhelm und seiner Erben zu verleihen und wertheimische Untertanen (unsers herrn armen hintersesse) nicht zu bannen oder zu laden, sondern vor den Gerichten, in deren Sprengel diese sitzen, Recht zu suchen oder sich vor dem Grafen oder einem bestellten Amtmann gutlich zu vertragen. Nach dem Tode beider soll das Haus heimfallen, jedoch mit der Besonderheit, dass der Graf oder wer das Haus innehaben mag, jährlich 8 Tournosen an 4 Priester zur Lesung von Seelenmessen und Vigilien in der Kapelle in Neustadt geben soll, je 2 Tournosen pro Priester für Kost und Präsenz. Zur Ablösung dieser Seelgerätstiftung können 8 Goldgulden Frankfurter Währung an die Brüderschaft in Neustadt bezahlt und diese zum Totengedächtnis verpflichtet werden. Sollte die Bruderschaft nicht mehr existieren, wird der Inhaber des Hauses verpflichtet, die 8 Goldgulden an die beiden Kapläne zu Breuberg zu geben und dafür Sorge zu tragen, dass das Totengedächtnis ewig gehalten werde.