Heinrich Hauser ("Heynrich Hauyser"), seine Ehefrau Evchen ("Yeffgin"), "Thys van Sybergh", als Vertrauensperson bestellt ("geschaffen") von "Meynart van Sybergh" und der vorgenannten Evchen sowie "Gerardus van Lych" als gerichtlich geschworener Vormund des "Goedartz", ehelicher unmündiger Sohn der Eheleute Heinrich und Evchen, und von dem Dechanten von St. Georg ("Joeris") in Köln gerichtlich dazu eingesetzt, die Interessen des unmündigen Kindes und seiner Erben zu vertreten ("zo vergayn ind zo verstayn"), geben bekannt: Die Eheleute Heinrich und Evchen und "Thys van Sybergh" haben im Jahre 1489 am 15. Mai an die ehrbaren "Styngin Botschoyn", deren Sohn Johann "Botschoyn", Jacob "Hanyseren" und Andreas "Hoecker", Bürger von Köln, eine Korngülte und Rente von 12 1/2 ("drutziendenhalven") bescheidenen Gulden in Gold als Erbrente gegen eine Summe von 250 ("dyrdehalffhondert") bescheidenen Gulden in Gold verkauft und verschrieben mit ei-nem papierenen Brief, den die genannten Heinrich und "Thys" besiegelt haben. "Gerardus van Lych" als Vormund des unmündigen Sohnes der Aussteller hat dagegen Einspruch erhoben, aber schließlich zur Vermeidung weiterer Kosten und Schadens zugestimmt, worauf der vorliegende Vertrag unter Beteiligung des Vormundes abge-schlossen wird: Heinrich, Evchen und "Thys" für sich und ihre Erben und "Gerardus" als rechtmäßiger Vormund des "Goedart" verkaufen an "Styngin" zu ihrer Leibzucht, deren Sohn Johann oder nach seinem Tod seinen nächsten Erben oder dem Inhaber der Urkunde die Erbrente von 12 1/2 bescheidenen oberländischen rheinischen Gulden in der Münze der rheinischen Kurfürsten gegen eine Summe von 250 bescheidenen Gulden, deren richtigen und vollständigen Empfang sie den Käufern bestätigen. Die Aussteller versprechen "Styngen" zu ihren Lebzeiten, nach ihrem Tode ihrem Sohn Johann und nach dessen Tod seinen nächsten Erben oder dem Inhaber der Urkunde die Erbrente jährlich zu bezahlen und kostenfrei und auf eigene Gefahr in die Stadt Köln zu liefern, die Hälfte zu Pfingsten und die andere Hälfte am St. Martinstag (11. Nov.) oder innerhalb von vier Wochen danach. Zu größerer Sicherheit sind die Aussteller vor den Schöffen des Gerichtes von Lechenich, nämlich Johann "Ismart", Johann "Ruysack", Johann von Vianden ("Vyanden"), Heinrich Koch und den übrigen Schöf-fen erschienen, wie das vorgeschrieben ist und wo die Güter liegen und dingpflichtig sind, und haben "Styngin" zu ihrer Leibzucht auf Lebenszeit, nach ihrem Tod ihrem Sohn Johann und danach dessen nächsten Erben als Unterpfand gesetzt ihre 21 Malter Roggen, 5 Gulden 4 Schillinge und drei Hühner jährliche Erbrente, die die Aussteller in dem Amt und Dingstuhl des Gerichtes zu Lechenich haben, weiter 15 1/2 Malter Korn, 6 Mark und 4 Schillinge kölnisch erbliche Renten nach dem Wortlaut von fünf davon handelnden Urkunden, nämlich (1.) eine Urkunde, die anfängt "Wir scheffen sementlichen des gerychtz zu Lechenich etc." und endet "Gegeven in dem jaire unss herren duysent vierhondert nuyn ind achtzich up sent Gregoriusdach des hilligen paess" [1489 Sankt Gregor, wohl 12. März], der beinhaltet 5 Morgen Ackerland ("artland"), das angrenzt an den Hof des Ritters Herrn "Lepartz" und an das Gut von "Buschfelt", das am Haupt dorfwärts anstößt an das Gut des Junkers Gerhard von Meller ("Gerartz van Melre") und auf der anderen Seite an den Bach; weiter fünf Morgen gelegen neben einem Stück in der Aue ("Auwen") längs den vier Morgen des genannten Herrn "Lepart" und längs der Erben "Heydenboese" und am Haupt an den Bach anstößt und auf der anderen Seite an das Stück der Kinder von Junker Wilhelm ("Wilhems") von der "Zynsselmar". Weiter nach dem Wortlaut (2.) einer anderen Urkunde, die beginnt "Kunt sy allen luden die diesen brieff ansuwen sien off hoeren lesen etc." und endet "Datum anno domini millesimo tricentesimo nonagesimo die vicesima quarta mensis Octobris" [24. Okt. 1390] wegen dreieinhalb Morgen Ackerlandes gelegen in zwei Stücken, 9 Viertel an der "Eyla", die an die Straße anstoßen und die jährlich zu einem Jahrgedächtnis zu Lechenich 8 Schillinge Kölner Währung zahlen müssen und 2 Pfennige an den Maria Magdalenen-Altar in der Apostelkirche zu Köln, und 5 Viertel gelegen in der Aue und anstoßend an den Weg von Bliesheim ("Bledeshem") nach Frauental ("Vrauwendale"), auf der einen Seite Christian ("Cristiaens") "Zeppen" Land und auf der anderen Seite das des jungen Daniel von Lechenich und die dem Kloster Frauental jedes Jahr einen Sümmer Spelz schulden, weiter (3.) nach dem Wortlaut eines weiteren Briefes, der anfängt "Wir Contz van Zudendorp, Grietgin syne elige huysfrauwe etc." und endet "Gegeven in dem jaire unss herren duysent vierhondert und vunfftzich des nuyntzenden dages in sent Andresmaynde" [19. Nov. 1450] wegen drei Morgen Ackerland gelegen in der "fuylre erden", längs sieben Morgen Landes, die derzeit "Hennes van der Wee" hat und die zum Hof des Erzbischofs von Köln in Dirmerzheim ("Dyrmersheym") gehören, weiter (4.) nach dem Wortlaut eines anderen Briefs, der anfängt "Ich Herman Scharpman van Lechenich ind Niesgin syne elige huyssfrauwe etc." und endet "Gegeven im jaire do man schreiff duysent vierhondert eynindviertzich up sent Severynsdach" [23. Okt. 1441] wegen 12 Morgen Ackerlandes in drei Stücken gelegen in dem "Jersten", davon 5 Morgen an einem Stück "upme roede" neben Friedrich Wulff ("Frederich Wulff"), weiter 4 Morgen neben "Metzen van Wynckellenerssen" und 3 Morgen auf dem "Roggendorper" Weg beim Konradsheimer ("Conresheym") Land und schließlich (5.) nach dem Wortlaut eines papierenen Briefes, der anfängt "Ich Yeffgin Hauyseren etc." und endet "gegeven in dem jaire unss herren duysent vierhondert seessindachtzich up sent Johansdach Decollation" [29. Aug. 1486], der folgende Klausel "Heyne" und "Cathryne", in der teilinserierten Urkunde vor-her schon genannt, sollen jährlich eine Mark und 2 Schillinge kostenfrei von dem Ackerland liefern, das "Heyntz Smytz" von "Dyrmresheym" von Evchens verstorbenen Eltern innehatte und das Evchen gegen die vorgenannte jährliche Pachtsumme an die bescheidenen Leute "Heyne Joncker" von "Dyrmresheym" und dessen Frau "Cathringin" gegeben hat und weiter 4 1/2 Malter Korn erbliche Jahresrente von 10 1/2 Morgen guten Ackerlandes und 11 Viertel Landes, wobei die ersten 5 Morgen an ("up") dem Weg von "Dyrmersheym" nach "Meller" liegen neben den 1 1/2 Morgen des "Goebelen", weiter 5 Viertel hinter " Hennes Schuyre van der Wee" , weiter 3 Viertel anstoßend an den Steinweg ("steynwege") neben "Hailbuchs" Land, 3 Morgen an dem "Luterbusch" neben "Goebelen", 5 Morgen und weiter einen Morgen an ("up") dem Weg, der von Dirmerzheim nach Gymnich ("Gymenich") führt neben "Gerartz" Land von "Meelre", weiter 3 Viertel in der "fuylre erden" neben den 3 Vierteln von "Hennes van der Wee"; weiter 1 1/2 Morgen an der Mergelgrube ("up der Myrgelkuylen") längs Wilhelm ("Wilhelme") "Ensgins" halbem Morgen nach laut der Urkunde, die beginnt "Wir Contz van Vischenich genant van Zudendorp, Grietgin myne elige huysfrauwe etc." und endet "Gegeven in dem jaire unss herren duysent vierhondert ind nuynindviertzich des tzienden dages in dem maynde Junii" [10. Juni 1449]; weiter noch 1 Malter Korn erblicher Jahresrente von 1 1/2 Morgen Ackerlandes, gelegen bei Lechenich in der "Krawynckell", an der einen Seite am Land der Berta "Coentzen" Tochter zu Dirmerzheim und an der anderen Seite längs dem Land "Goebell Lentzis" von Dirmerzheim nach dem Wortlaut einer Urkunde, die beginnt "Ich Reyns van Conresheym und Berta myne elige huysfrauwe etc." und endet "Gegeven in den jairen unss herren doe man schreiff nae Gotz geburt duysent vierhondert ind seessindvunfftzich des nyesten dynstdages nae sent Mertynsdage des hilligen busch-offs" [16. Nov. 1456]; weiter noch 2 Gulden Erbrente, die den Ausstellern zusteht von 1 1/2 Morgen des "Beendtz" im Dirmerzheimer Land hinter den "Luytger" und auf der anderen Seite längs der Weide des Erzbischofs von Köln ("Coelne"), die "Reyns Ar-man" erblich innehat und 4 Morgen Ackerland am Meller Weg ("up Meelre wege") neben den 8 Morgen derer von "Buschfelt" und auf der anderen Seite längs einem Morgen des Johann "Boesen" nach dem Wortlaut einer Urkunde, die beginnt "Ich Jo-han Kalert van der Ween ind Cathryne myne elige huysfrauwe" und endet "Gegeven in den jairen unss herren do man schreyff nae Gotz geburt duysent vierhondert in seven ind vunfftzich des anderen dages in dem Mertze" [2. März 1457]; weiter noch 6 Mark und 3 Hühner erbliche Rente von einer Hofstatt innerhalb Lechenich in der Gasse an der Stelle, da man auf der einen Seite in den "Fzienden" Hof geht und auf der anderen Seite längs "Heyncken van Viyshem" nach dem Wortlaut einer Urkunde, die beginnt "Wir Herman Scharpman, Cathryne myne elige huysfrauwe etc." und endet "Gegeven in dem jaire unss herren do man schreyff duysent dryhondert seessindnuyntzich jaire des jersten sondages in der Vasten" [20. Febr. 1396]. Falls die Aussteller gemeinsam, jeder einzeln oder ihre Erben an der Zahlung und Lie-ferung der 12 1/2 Gulden in Gold Erbrente ganz oder teilweise säumig wären, dürfen "Styngin" zu ihrer Leibzucht, danach ihr Sohn Johann "Botschoyn", nach seinem Tod seine nächsten Erben oder der Inhaber der Urkunde die als Pfand gesetzten Güter durch das Gericht zu Lechenich gerichtlich in Anspruch nehmen nach dem Lechenicher Rechtsbrauch. Die Käufer sollen die verfallenen Pfänder bis zur vollständigen Bezah-lung des Hauptgeldes, aller Kosten und des Schadens innehaben und geniessen. Die Aussteller verzichten auf jeglichen Einspruch welcher Art auch immer gegen die Ver-tragsbedingungen und geloben, die Bestimmungen einzuhalten. Sie bitten die Schöffen von Lechenich, Johann "Ismart", Johann "Ruysack", Johann von Vianden, Hermann Koch und die übrigen Schöffen, den Vertrag mit ihrem Schöffensiegel zu bestätigen. Die Schöffen sind dieser Bitte nachgekommen, jedoch bleiben evtl. Rechte des Erzbischofs von Köln und jedermanns Rechte vorbehalten.Datum: 1492 "up mayndach nyest nae Alrehilligendaghe"Ausf., Perg., dt., Schöffensiegel (beschäd.) anhängendRV: "Einen brief betreffendt Bonitschens erben van 12 1/2 overlensche reinsche gulten zom underpande gesatz als 21 malder kornns 5 gulden, 4 schilling, 3 hoe-ner anno 1492" (17.Jh.); "N 35" (17./18. Jh.)Jüngere Abschrift beiliegend

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Historisches Archiv des Erzbistums Köln
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