Bruder Michel Wagner, Konverse zu Weingarten, Hans Schiegg ("Schiegk") d.J., Amtmann des Klosters, und Ambrosius Höltzlin, Zehender daselbst, bekennen, daß der seit Jahren verschollene Gregorius Edel verstorben sein soll. Sie haben deshalb die Geschwister und den Schwager zusammenberufen, i.e. die Gebrüder Bernhard, Hans und Jos Edel sowie Hans Koch genannt Stümplin anstelle seiner Ehefrau Elsa Edlin, um die dem Kloster gebührenden Sterbfallabgaben ("gerechtikait, fäll und gläß") des leibeigenen Verschollenen einzuziehen und den übrigen Nachlaß zu teilen. Da über die Teilung unter den Geschwistern Streit herrscht, entscheiden die Aussteller in der Güte wie folgt: Bernhard Edel, der als Vogt des Verstorbenen dessen Güter in Besitz hat, soll dem Abt für die Ansprüche des Klosters 5 lb d und seinem Amtmann "als dem faler" 5 ß d geben. Auch jedes der Geschwister erhält als Anteil 5 lb d Ravensburger Währung. Die Schwester Elsa bekommt aufgrund eines Ehe- oder Erbvertrags ("gmächt briefs") im Voraus 6 fl. Als Seelgerät für den Verstorbenen soll Bernhard einen Dreißigsten begehen lassen. Er muß auch die bei diesem Termin anfallenden Zehrungskosten bezahlen. Bernhard Edel erhält dafür das Drittel des Verstorbenen am Gut im Grüt (Greut) sowie den sonstigen Nachlaß.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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