Bruder Michel Wagner, Konverse zu Weingarten, Hans Schiegg ("Schiegk") d.J., Amtmann des Klosters, und Ambrosius Höltzlin, Zehender daselbst, bekennen, daß der seit Jahren verschollene Gregorius Edel verstorben sein soll. Sie haben deshalb die Geschwister und den Schwager zusammenberufen, i.e. die Gebrüder Bernhard, Hans und Jos Edel sowie Hans Koch genannt Stümplin anstelle seiner Ehefrau Elsa Edlin, um die dem Kloster gebührenden Sterbfallabgaben ("gerechtikait, fäll und gläß") des leibeigenen Verschollenen einzuziehen und den übrigen Nachlaß zu teilen. Da über die Teilung unter den Geschwistern Streit herrscht, entscheiden die Aussteller in der Güte wie folgt: Bernhard Edel, der als Vogt des Verstorbenen dessen Güter in Besitz hat, soll dem Abt für die Ansprüche des Klosters 5 lb d und seinem Amtmann "als dem faler" 5 ß d geben. Auch jedes der Geschwister erhält als Anteil 5 lb d Ravensburger Währung. Die Schwester Elsa bekommt aufgrund eines Ehe- oder Erbvertrags ("gmächt briefs") im Voraus 6 fl. Als Seelgerät für den Verstorbenen soll Bernhard einen Dreißigsten begehen lassen. Er muß auch die bei diesem Termin anfallenden Zehrungskosten bezahlen. Bernhard Edel erhält dafür das Drittel des Verstorbenen am Gut im Grüt (Greut) sowie den sonstigen Nachlaß.
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Bruder Michel Wagner, Konverse zu Weingarten, Hans Schiegg ("Schiegk") d.J., Amtmann des Klosters, und Ambrosius Höltzlin, Zehender daselbst, bekennen, daß der seit Jahren verschollene Gregorius Edel verstorben sein soll. Sie haben deshalb die Geschwister und den Schwager zusammenberufen, i.e. die Gebrüder Bernhard, Hans und Jos Edel sowie Hans Koch genannt Stümplin anstelle seiner Ehefrau Elsa Edlin, um die dem Kloster gebührenden Sterbfallabgaben ("gerechtikait, fäll und gläß") des leibeigenen Verschollenen einzuziehen und den übrigen Nachlaß zu teilen. Da über die Teilung unter den Geschwistern Streit herrscht, entscheiden die Aussteller in der Güte wie folgt: Bernhard Edel, der als Vogt des Verstorbenen dessen Güter in Besitz hat, soll dem Abt für die Ansprüche des Klosters 5 lb d und seinem Amtmann "als dem faler" 5 ß d geben. Auch jedes der Geschwister erhält als Anteil 5 lb d Ravensburger Währung. Die Schwester Elsa bekommt aufgrund eines Ehe- oder Erbvertrags ("gmächt briefs") im Voraus 6 fl. Als Seelgerät für den Verstorbenen soll Bernhard einen Dreißigsten begehen lassen. Er muß auch die bei diesem Termin anfallenden Zehrungskosten bezahlen. Bernhard Edel erhält dafür das Drittel des Verstorbenen am Gut im Grüt (Greut) sowie den sonstigen Nachlaß.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1082
09982
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
1507 Januar 25 (am nechsten montag nach sant Sebastians des hailigen Martrers tag)
28,8 x 57,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Weingarten
Aussteller: Bruder Michel Wagner, Konverse zu Weingarten, u.a.
Empfänger: Bernhard Edel
Siegler: Hans Schiegk
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., stark besch.
Aussteller: Bruder Michel Wagner, Konverse zu Weingarten, u.a.
Empfänger: Bernhard Edel
Siegler: Hans Schiegk
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., stark besch.
Edel, Bernhard
Edel, Elsa
Edel, Gregor
Edel, Hans
Edel, Jos
Höltzlin, Ambrosius
Koch, Elsa
Koch, Hans, gen. Stümplin
Schiegg, Hans d.J.
Stümplin, Hans s. Koch
Wagner, Michel, Konverse
Grüt s. Greut
Ravensburg RV; Einwohner
Weingarten RV
Weingarten RV; Kloster, Amtmann
Weingarten RV; Kloster, Konverse
Weingarten RV; Kloster, Zehender
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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