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Art. 51 (3) Grund- und Leitsätze: (Text). Abschnitt IV. Kirchengemeindeverbände und Kirchenkreisverbände. 1. A (1) Zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben können sich Kirchengemeinden innerhalb eines Kirchenkreises zu einem Kirchengemeindeverband zusammenschließen oder zusammengeschlossen werden. A (2) Kirchenkreise können sich zu einem Kirchenkreisverband zusammenschließen.

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Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
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