Der Ritter Gerlach, Herr zu Isenburg (Ysen-), bekundet: Er hat von
der Äbtissin Katharina von Essen und mit Rat und Wissen ihres Kapitels das
Schultenamt zu Breisig (Brysge) zu folgenden Bedingungen erhalten: 1) Er
soll die Rechte der Äbtissin und des Kapitels an diesem Amt aufr-echt
erhalten und darf es ohne deren Zustimmung nicht verpfänden. - 2) Er soll
die Leute des Stiftes, die im Gericht der Äbtissin zu Breisig sitzen, vor
Gewalt und Unr-echt schützen und Stift und Schultena-mt in ihren jeweiligen
Rechten wahren; wo aber Unrecht ist, soll er es richten. Wenn er, seine
Verwandten und seine Helfer dabei gefangen, befehdet oder geschädigt werden,
dürfen sie dem Stift gegenüber keine Ersatzansprüche stellen. Wenn die Leute
von Gerichts wegen in seine Schuld ger-aten, soll er sie gnädig behandeln. -
3) Er soll die Rechte des Stiftsvogtes zu Breisig zu den gesetzten Zeiten
achten, andernfalls er für etwaigen Schaden dem Stift gegenüber aufzukommen
hat. - 4) Er anerkennt, dass die Äbtissin ihm das Amt lediglich vom
kommenden Ostertag [April 21] an zwei Jahre überl-assen hat. Wenn Äbtissin
und Kapitel dann einen anderen Schulten einsetzen, wird er diesen nicht
behindern. - 5) Wenn er unterdessen stirbt, haben seine Erben keinen
Rechtsanspruch. - 6) Während der Weinlese hat er die Leute des Stiftes und
die von Koblenz (Couelentze) vor Schaden zu bewahren. Den Zehnthof soll er
nicht mitversorgen, es sei denn die Äbtissin würde ihn darum bitten. Wenn
das Stift seinen Wein vers-chiffen will, soll es nicht von den Schrödern
geschätzt werden. Wenn das Stift ihn darum bittet, muss er den Wein bis
unter die Mauern von Köln (Collen) bringen. Gehen Schiff und Wein verloren
so hat das Stift den Schaden; wenn er irgendeinen Schaden erleidet, soll das
Stift nicht dafür aufkommen. - 7) Wenn er gegenüber Äbtissin und Stift
vertragsbrüchig wird und dies nicht binnen 14 Tagen nach erfolgter Mahnung
bessert, kann die Äbtissin einen anderen Schulten einsetzen. - Alle diese
Punkte hat er beschworen. - Es siegeln der Aussteller und auf seine Bitten
Salentin, Herr zu Isenburg, Herr Philips von Isenburg, Herr zu Grenzau
(Grentzau), Ritter, und Johann, Burggraf zu Rheineck (Rynecke) und Knappe.
Gegeven na Christus geburte 1359 uff den palm avend.