Der Ritter Gerlach, Herr zu Isenburg (Ysen-), bekundet: Er hat von der Äbtissin Katharina von Essen und mit Rat und Wissen ihres Kapitels das Schultenamt zu Breisig (Brysge) zu folgenden Bedingungen erhalten: 1) Er soll die Rechte der Äbtissin und des Kapitels an diesem Amt aufr-echt erhalten und darf es ohne deren Zustimmung nicht verpfänden. - 2) Er soll die Leute des Stiftes, die im Gericht der Äbtissin zu Breisig sitzen, vor Gewalt und Unr-echt schützen und Stift und Schultena-mt in ihren jeweiligen Rechten wahren; wo aber Unrecht ist, soll er es richten. Wenn er, seine Verwandten und seine Helfer dabei gefangen, befehdet oder geschädigt werden, dürfen sie dem Stift gegenüber keine Ersatzansprüche stellen. Wenn die Leute von Gerichts wegen in seine Schuld ger-aten, soll er sie gnädig behandeln. - 3) Er soll die Rechte des Stiftsvogtes zu Breisig zu den gesetzten Zeiten achten, andernfalls er für etwaigen Schaden dem Stift gegenüber aufzukommen hat. - 4) Er anerkennt, dass die Äbtissin ihm das Amt lediglich vom kommenden Ostertag [April 21] an zwei Jahre überl-assen hat. Wenn Äbtissin und Kapitel dann einen anderen Schulten einsetzen, wird er diesen nicht behindern. - 5) Wenn er unterdessen stirbt, haben seine Erben keinen Rechtsanspruch. - 6) Während der Weinlese hat er die Leute des Stiftes und die von Koblenz (Couelentze) vor Schaden zu bewahren. Den Zehnthof soll er nicht mitversorgen, es sei denn die Äbtissin würde ihn darum bitten. Wenn das Stift seinen Wein vers-chiffen will, soll es nicht von den Schrödern geschätzt werden. Wenn das Stift ihn darum bittet, muss er den Wein bis unter die Mauern von Köln (Collen) bringen. Gehen Schiff und Wein verloren so hat das Stift den Schaden; wenn er irgendeinen Schaden erleidet, soll das Stift nicht dafür aufkommen. - 7) Wenn er gegenüber Äbtissin und Stift vertragsbrüchig wird und dies nicht binnen 14 Tagen nach erfolgter Mahnung bessert, kann die Äbtissin einen anderen Schulten einsetzen. - Alle diese Punkte hat er beschworen. - Es siegeln der Aussteller und auf seine Bitten Salentin, Herr zu Isenburg, Herr Philips von Isenburg, Herr zu Grenzau (Grentzau), Ritter, und Johann, Burggraf zu Rheineck (Rynecke) und Knappe. Gegeven na Christus geburte 1359 uff den palm avend.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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