Hans Rebmann von Dettingen an der Erms, wegen unerlaubten Waidwerks zu Urach gef., jedoch auf sein Bitten hin mit der Auflage freigel., seine Atzung und innerhalb von 4 Jahren eine Geldstrafe von 20 lb h zu bezahlen, wobei letztere ihm wegen der Teuerung unter der Bedingung erlassen wurde, eine U. aufzurichten, die Gesellschaft von Wilderern zu meiden und sich wohl zu verhalten, schwört U. H. Rebmann hatte vor vier Jahren um die Weihnachtszeit zusammen mit Stoffel Bader, Jörg Neher d.J. und Hans Hauff von Dettingen bei einer Besichtigung ihrer Weinberge einen von ihren Hunden gerissenen Hirsch in vier Stücke aufgeteilt und seinen Teil mit dem Hausgesinde verbraucht.
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Hans Rebmann von Dettingen an der Erms, wegen unerlaubten Waidwerks zu Urach gef., jedoch auf sein Bitten hin mit der Auflage freigel., seine Atzung und innerhalb von 4 Jahren eine Geldstrafe von 20 lb h zu bezahlen, wobei letztere ihm wegen der Teuerung unter der Bedingung erlassen wurde, eine U. aufzurichten, die Gesellschaft von Wilderern zu meiden und sich wohl zu verhalten, schwört U. H. Rebmann hatte vor vier Jahren um die Weihnachtszeit zusammen mit Stoffel Bader, Jörg Neher d.J. und Hans Hauff von Dettingen bei einer Besichtigung ihrer Weinberge einen von ihren Hunden gerissenen Hirsch in vier Stücke aufgeteilt und seinen Teil mit dem Hausgesinde verbraucht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6327
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 11. Band 11: Urach, Stadt / Amt / Forst, auch außeramtliche Orte >> 11.4 Uracher Forst
1575 Juni 21
1 U
Urkunden
Siegler: Paridis Schall, Stadtschreiber zu Urach
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Bader, Stoffel
Hauff, Hans
Neher, Jörg d.J.
Rebmann, Hans
Dettingen an der Erms RT
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:25 MEZ
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