Hans Rebmann von Dettingen an der Erms, wegen unerlaubten Waidwerks zu Urach gef., jedoch auf sein Bitten hin mit der Auflage freigel., seine Atzung und innerhalb von 4 Jahren eine Geldstrafe von 20 lb h zu bezahlen, wobei letztere ihm wegen der Teuerung unter der Bedingung erlassen wurde, eine U. aufzurichten, die Gesellschaft von Wilderern zu meiden und sich wohl zu verhalten, schwört U. H. Rebmann hatte vor vier Jahren um die Weihnachtszeit zusammen mit Stoffel Bader, Jörg Neher d.J. und Hans Hauff von Dettingen bei einer Besichtigung ihrer Weinberge einen von ihren Hunden gerissenen Hirsch in vier Stücke aufgeteilt und seinen Teil mit dem Hausgesinde verbraucht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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