Adolf, Graf zu Nassau, Herr zu Wiesbaden, verschreibt Äbtissin und Konvent des Klosters Klarenthal einen Gulden jährlicher Gült zu einem Seelgedächtnis seiner Gemahlin Margarethe, geb. Gräfin zu Hanau-Lichtenberg, so wie sie in ihrem Testament bestimmt hat; die Gült soll jährlich zum Martinstag von Johann Rambachs Haus zu Wiesbaden, bei der Pforte gelegen, fällig sein; Äbtissin und Konvent sollen davon etwas zum gemeinsamen Nutzen kaufen. Graf Adolf behält für sich und seine Erben das Wiederkaufsrecht vor; die Gült soll für 20 Gulden wieder einlösbar sein. Ähtissin lind Konvent sollen dann dieses Geld wieder in einer Gült von einem Gulden jährlich anlegen.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner