Die vom Erzbischof Gerlach von Mainz eingesetzten Richter des Mainzer Stuhles an den Pfarrer Wetzel [Vogt] von Geismar (Gesmar), den Magister Diet...
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Urk. 23, 188
Urk. 23, A II Georgenberg, Kloster
Urk. 23 Kloster Georgenberg - [ehemals: A II]
Kloster Georgenberg - [ehemals: A II] >> 1325-1349
1348 Dezember 21
Ausf. Perg. Rest d. Gerichtss. abh. Beschr. s. [Schunder] Nr. 467.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1348, 12. kalendas Januarii.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die vom Erzbischof Gerlach von Mainz eingesetzten Richter des Mainzer Stuhles an den Pfarrer Wetzel [Vogt] von Geismar (Gesmar), den Magister Dietmar Birman und alle anderen Geistlichen der Diözese Mainz: Sie haben in der Streitsache zwischen Werner, Sohn Wiegand Frilings von Frankenberg, und Heinrich von Weifenbach (Wefinbach), die beide für den Antoniusaltar in der Kapelle der Neustadt Frankenberg praesentiert worden waren, ein endgültiges Urteil zugunsten Werners erlassen, Heinrich zu den Prozeßkosten verurteilt, wie in dem Urteil näher ausgeführt ist, und Werner in den Altar investiert. Sie befehlen den Empfängern bei Strafe der Suspension, Werner oder in seinem Namen Kraft von Roßdorf, Scholaren des Ritters Lupelin [von Göns], Amtmanns zu Frankenberg, oder den Gerhard von Siegen (Sygen) in den körperlichen Beisitz des Altars zu setzen. Alle, die dem Altar mit Leistungen verpflichtet sind, sollen an Werner als den wahren Kaplan leisten, und Werner darf die Einkünfte für sich oder einen anderen einziehen.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schunder Nr. 468.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die vom Erzbischof Gerlach von Mainz eingesetzten Richter des Mainzer Stuhles an den Pfarrer Wetzel [Vogt] von Geismar (Gesmar), den Magister Dietmar Birman und alle anderen Geistlichen der Diözese Mainz: Sie haben in der Streitsache zwischen Werner, Sohn Wiegand Frilings von Frankenberg, und Heinrich von Weifenbach (Wefinbach), die beide für den Antoniusaltar in der Kapelle der Neustadt Frankenberg praesentiert worden waren, ein endgültiges Urteil zugunsten Werners erlassen, Heinrich zu den Prozeßkosten verurteilt, wie in dem Urteil näher ausgeführt ist, und Werner in den Altar investiert. Sie befehlen den Empfängern bei Strafe der Suspension, Werner oder in seinem Namen Kraft von Roßdorf, Scholaren des Ritters Lupelin [von Göns], Amtmanns zu Frankenberg, oder den Gerhard von Siegen (Sygen) in den körperlichen Beisitz des Altars zu setzen. Alle, die dem Altar mit Leistungen verpflichtet sind, sollen an Werner als den wahren Kaplan leisten, und Werner darf die Einkünfte für sich oder einen anderen einziehen.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schunder Nr. 468.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ