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Kurfürst Philipp von der Pfalz legt einen Streit bei zwischen seinem Faut zu Germersheim Orendel von Gemmingen ("Gemyngen") einerseits und Jakob von Windeck andererseits. Jakob hatte einen Fischer aus dem Amt Selz, der an einem in Jakobs Pfandschaft Beinheim gehörigen Orte gefischt habe, mitsamt Fanggerät ("sinem getzuge, garnen und anderm") gefangen gesetzt. Deshalb hatte ihm Orendel von Gemmingen mehrere Einwohner von Beinheim gefangengenommen ("dagegen gefangen"). Die beiderseitigen Gefangenen werden entlassen, keine Seite soll "an ere noch glimpff schaden" nehmen. Zweifach ausgefertigt. Der Aussteller siegelt mit seinem Sekretsiegel. "Datum Heidelberg uff montag nach visitationis Marie virginis" 1497.

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Landesarchiv Speyer
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