Konrad, Bischof zu Würburg (Wirtburg) und Herzog zu Franken, bestätigt ein Urteil des Landgerichts des Herzogtums Franken, wodurch dem Deutschen Orden zu Mergentheim entsprechend seines Anteils an der Herrschaft zu Edelfingen (Ottelfingen) fünf Teile an der Türkensteuer, die für das Dorf Edelfingen auf 150 Gulden festgesetzt wurde, zugesprochen werden, während Martin von Adelsheim (Alletzheim) zu Adelsheim der sechste und siebte Teil und Stephan Zobel zu Messelhausen, Erbe des Christoph Zobel, der achte Teil der Steuer zuerkannt wird. Walter [von Cronberg], Administrator des Hochmeisteramts und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, hatte bereits am 15. April 1539 durch Kaspar Neninger gegen den genannten Martin von Adelsheim und Stephan Zobel, die die Steuereinnahmen gleichmäßig verteilen wollten und von Johann Gothart vertreten wurden, an den Amtsvorgänger des A. Konrad, Bischof zu Würzburg und Herzog zu Franken, appelliert.