Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Heinrich von Helmstatt zu seinem Rat und Diener aufgenommen hat. Die Bestallung soll bis auf Widerruf des Pfalzgrafen und seiner Erben oder Heinrichs währen. Dieser soll in allen Geschäften des Pfalzgrafen zu Dienst und Rat gegen jedermann aufwarten, mit Ausnahme seiner Lehnsherren und seiner Vettern von Helmstatt, mit denen Heinrich in Einung steht. Heinrich hat Treue, Huld, ewigen Verschwiegenheit sowe pflichtgemäßen Rat und Dienst gelobt und geschworen. Für seinen Dienst erhält er jährlich zu Weihnachten, beginnend mit dem nächsten Weihnachtsfest, 45 Gulden vom pfalzgräflichen Kammermeister. Im Dienst soll er Futter, Mahl und Beschläge sowie ein Hofkleid bei der Einkleidung des Hofgesindes erhalten. Reisigen Schaden will ihm der Pfalzgraf gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll ein Austrag vor drei pfalzgräflichen Räten stattfinden, von denen zwei vom Fürsten, einer von Heinrich auserkoren werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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