Rechnungsbuch des Kaufmanns und Tuchhändlers Johann Hungerhove in Oldenburg über seinen Warenhandel (neben Tuchen in den Farben blau, gelb, grau, grün und schwarz, auch Butter, Fisch, Getreide, Salz, Seife, Speck und Wolle) nebst Abrechnungen mit Schuldnern, in geographischer Ordnung, Aufzeichnungen über erledigte Geschäfte werden durchgestrichen; nach seinem etwa 1526 erfolgten Tode wird das Buch von seinem Schwager und Rechtsnachfolger Vikar Fried(e)rich Boech fortgeführt, ab 1545 vom Stadtschreiber Balthasar Ducker zu Eintragungen für die Steuerveranlagung (Namenslisten Oldenburger Bürger bei Ab-schnitt 11, S. 21ff und Abschnitt 16, S. 35) benutzt
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Rechnungsbuch des Kaufmanns und Tuchhändlers Johann Hungerhove in Oldenburg über seinen Warenhandel (neben Tuchen in den Farben blau, gelb, grau, grün und schwarz, auch Butter, Fisch, Getreide, Salz, Seife, Speck und Wolle) nebst Abrechnungen mit Schuldnern, in geographischer Ordnung, Aufzeichnungen über erledigte Geschäfte werden durchgestrichen; nach seinem etwa 1526 erfolgten Tode wird das Buch von seinem Schwager und Rechtsnachfolger Vikar Fried(e)rich Boech fortgeführt, ab 1545 vom Stadtschreiber Balthasar Ducker zu Eintragungen für die Steuerveranlagung (Namenslisten Oldenburger Bürger bei Ab-schnitt 11, S. 21ff und Abschnitt 16, S. 35) benutzt
Gb 1
Sammlungen I 1 b 1
Gb Geschäftsbücher
Geschäftsbücher
1512-1545
Archivale
Verweis: Kohl, Dietrich, in: Oldenburger Jahrbuch 44. und 45. Band, 1940-1941, Seite 151.
Der Band dokumentiert u. a. Hungerhoves weitreichenden Tuchhandel nach den niederländischen Städten Amsterdam, Harderwijk, Hilversum und Zwolle sowie Brügge und den niederrheinisch-westfälischen Städten Dortmund, Köln und Soest. Er handelt ferner u. a. in folgenden Regionen: Ammerland, Friesische Wehde, Jeverland, Stedingen, Vareler Geest, Wüstenland, Land Wursten, Stadland und Butjadingen.
Hungerhove starb etwa 1526. Seine ihn überlebende Witwe Geseke erbte auf Beschluß des Rates der Stadt Oldenburg sein Vermögen. Sie ernannte ihren Vettern, den katholischen Geistlichen und Vikar an der Kollegiatkirche St. Lamberti Herrn Friedrich Boech zu ihren Vertreter in allen Rechtsgeschäften. Nach ihrem Tode fiel ihm das Erbe, zu welchem ihn der Rat der Stadt förmlich einsetzt, zu. Um 1545 gelangte das Buch in die Stadtkanzlei, und verdankt sicherlich diesem Umstand seine heutige Existenz. Es wurde 1916 aus der Registratur des Rates an das Stadtarchiv abgegeben.
Beschreibung von Seite 1 des Geschäftsbuches von Johann Hungerhove:
Hungerhove gliedert sein Geschäftsbuch nach Orten. Auf dieser Seite finden sich Geschäftsbeziehungen zu in der Stadt Oldenburg "to Oldenborch" wohnenden Personen. Im viertletzten Absatz nennt sich der Buchführende selbst "Ick Johan[n] Hu[n]g[er]houe". Auch taucht im letzten Absatz neben der erneuten Erwähnung Hungerhoves der Schwager Friedrich Boech als Geschäftspartner auf "Ick Her fride-rich boech bekenne myt myner eghen hantschrifft, dat ick mynen swager Johan Hungerhoue byn schuldich 6 ellen engelsch want (Englisches Tuch) 1 elen to 11 stüwer ". 1 Elle entspricht 0,583 Meter (vergl. Fritz Verdenhalven, Alte Maße, Münzen und Gewichte aus dem deutschen Sprachgebiet). Hier handelt es sich also um den Verkauf von etwa 3,5 m Tuch.
Hungerhove starb etwa 1526. Seine ihn überlebende Witwe Geseke erbte auf Beschluß des Rates der Stadt Oldenburg sein Vermögen. Sie ernannte ihren Vettern, den katholischen Geistlichen und Vikar an der Kollegiatkirche St. Lamberti Herrn Friedrich Boech zu ihren Vertreter in allen Rechtsgeschäften. Nach ihrem Tode fiel ihm das Erbe, zu welchem ihn der Rat der Stadt förmlich einsetzt, zu. Um 1545 gelangte das Buch in die Stadtkanzlei, und verdankt sicherlich diesem Umstand seine heutige Existenz. Es wurde 1916 aus der Registratur des Rates an das Stadtarchiv abgegeben.
Beschreibung von Seite 1 des Geschäftsbuches von Johann Hungerhove:
Hungerhove gliedert sein Geschäftsbuch nach Orten. Auf dieser Seite finden sich Geschäftsbeziehungen zu in der Stadt Oldenburg "to Oldenborch" wohnenden Personen. Im viertletzten Absatz nennt sich der Buchführende selbst "Ick Johan[n] Hu[n]g[er]houe". Auch taucht im letzten Absatz neben der erneuten Erwähnung Hungerhoves der Schwager Friedrich Boech als Geschäftspartner auf "Ick Her fride-rich boech bekenne myt myner eghen hantschrifft, dat ick mynen swager Johan Hungerhoue byn schuldich 6 ellen engelsch want (Englisches Tuch) 1 elen to 11 stüwer ". 1 Elle entspricht 0,583 Meter (vergl. Fritz Verdenhalven, Alte Maße, Münzen und Gewichte aus dem deutschen Sprachgebiet). Hier handelt es sich also um den Verkauf von etwa 3,5 m Tuch.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
30.04.2025, 08:55 MESZ