Hans Stachelin von Hepsisau und Michel Zimmermann von Dettingen Schlossberg, zu Kirchheim u.T. gef., weil sie ein Spottlied gesungen und andere verdächtige Sachen geübt hatten, jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung freigelassen, dass sie sich ohne Verzug wieder im Gefängnis zu Kirchheim stellen und jede Strafe annehmen, falls sich herausstellen sollte, dass sie das Lied selbst gedichtet, denen von Beuren [Kreis Nürtingen] bei der zur Nachtzeit verübten Schlägerei geholfen oder dass sie daran beteiligt waren, als Amtmann zu Dettingen die Türklinke beschmiert wurde, versprechen, die genannte Bestimmung einzuhalten, sich künftig wohl zu benehmen, alle aufrührerischen Gesellschaften zu meiden, und schwören U. Sie stellen ferner 2 Bürgen, die sich verpflichten, sie im Falle der Übertretung dieser U. unverzüglich festzunehmen und der Obrigkeit zu überantworten oder, wenn das nicht geschähe, 100 fl zu zahlen. Bürgen: Mathis Scholl, Schultheiß zu Hepsisau, und Alexander Zimerman von Dettingen.