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Die Brüder Everhard und Albert gt. de Schoren verpflichten sich für die ihnen vom Nachbar Johan Crevet erteilte Erlaubniß, die Westseite ihrer Hausmauer und des Daches mit seiner Behausung verbinden zu dürfen, stets die ihnen zugewendete Seite des Daches in gutem Stand erhalten zu wollen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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