Technisches Hilfswerk (THW), Landesbeauftragter (Bestand)
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NLA HA, Nds. 1175
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.14 Bund >> 1.14.1 Inneres >> 1.14.1.1 Mittlere und untere Bundesbehörden
1919-1973
Enthält: nur Unterlagen der Ortsgruppe Oldenburg
Geschichte des Bestandsbildners: Die Technische Nothilfe (TN), Vorgängerin der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), konstituierte sich im Laufe des Jahres 1919. Die in der Regel in Großstädten bestehenden Ortsgruppen der Technischen Nothilfe schlossen sich am 30. September 1919 zu einer staatlichen Einrichtung zusammen, die dem Innenministerium unterstellt war. Die Technische Nothilfe sollte bei Bedarf die Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke durch technische Notstandsarbeiten in Betrieb halten. Während der Weimarer Republik profilierte sie sich als Katastrophenhilfe und Luftschutzorganisation.
Nach 1933 erfolgte eine politische Radikalisierung der Technischen Nothilfe durch ihre Anbindung an SA, SS und Wehrmacht. Dies spiegelte sich sowohl in einer technischen Zusammenarbeit wider, als auch in verschiedenen Hilfseinsätzen. Während des Zweiten Weltkriegs wurden die militärtauglichen Mitglieder der Technischen Nothilfe zum Wehrdienst berufen, was in den Ortsgruppen zu einer extremen Reduzierung der Mitgliederzahl führte, bis hin zu einem völligen Existenzuntergang einzelner Ortsgruppen. Mit Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der übrig gebliebene Torso der Technischen Nothilfe durch die alliierten Besatzungsmächte aufgelöst.
Geschichte des Bestandsbildners: Am 22. August 1950 wird das Technische Hilfswerk von Otto Lumitzsch, dem Initiator der Technischen Nothilfe, gegründet. Es versteht sich bis heute als eine technische Hilfsorganisation mit dem Ziel, die öffentlichen Versorgungseinrichtungen in Not- und Krisensituationen aufrecht zu erhalten. Der administrative Aufbau des Technischen Hilfswerks entspricht demjenigen der Technischen Nothilfe der Weimarer Republik: Präsident, zentrale Leitung, Landesverbände, Ortsverbände. Zu den Aufgaben des Technischen Hilfswerks gehört die technische Hilfe im Zivilschutz und bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen. Das Technische Hilfswerk kann im Auftrag der Bundesregierung zu Auslandseinsätzen entsandt werden. Eine Festlegung des gesetzlichen Auftrags des THW erfolgt im THW-Gesetz vom 22. Januar 1990, zuletzt geändert am 11. Juni 2013.
Das Technische Hilfswerk umfasst acht Landesverbände (Stand 29. Juni 2015). Die Region Bremen und Niedersachsen ist in einem Landesverband zusammengefasst, an dessen Spitze ein Landesbeauftragter steht, der seinen Sitz in Hannover hat. Der Landesverband Bremen/Niedersachsen ist widerum in die acht Geschäftsstellen Braunschweig, Bremen, Buxtehude, Göttingen, Hannover, Lingen, Oldenburg und Verden mit jeweils 8 bis 11 Ortsverbänden unterteilt.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: September 2005 (aktualisiert Juni 2015)
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Die Technische Nothilfe (TN), Vorgängerin der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), konstituierte sich im Laufe des Jahres 1919. Die in der Regel in Großstädten bestehenden Ortsgruppen der Technischen Nothilfe schlossen sich am 30. September 1919 zu einer staatlichen Einrichtung zusammen, die dem Innenministerium unterstellt war. Die Technische Nothilfe sollte bei Bedarf die Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke durch technische Notstandsarbeiten in Betrieb halten. Während der Weimarer Republik profilierte sie sich als Katastrophenhilfe und Luftschutzorganisation.
Nach 1933 erfolgte eine politische Radikalisierung der Technischen Nothilfe durch ihre Anbindung an SA, SS und Wehrmacht. Dies spiegelte sich sowohl in einer technischen Zusammenarbeit wider, als auch in verschiedenen Hilfseinsätzen. Während des Zweiten Weltkriegs wurden die militärtauglichen Mitglieder der Technischen Nothilfe zum Wehrdienst berufen, was in den Ortsgruppen zu einer extremen Reduzierung der Mitgliederzahl führte, bis hin zu einem völligen Existenzuntergang einzelner Ortsgruppen. Mit Ende des Zweiten Weltkriegs wurde der übrig gebliebene Torso der Technischen Nothilfe durch die alliierten Besatzungsmächte aufgelöst.
Geschichte des Bestandsbildners: Am 22. August 1950 wird das Technische Hilfswerk von Otto Lumitzsch, dem Initiator der Technischen Nothilfe, gegründet. Es versteht sich bis heute als eine technische Hilfsorganisation mit dem Ziel, die öffentlichen Versorgungseinrichtungen in Not- und Krisensituationen aufrecht zu erhalten. Der administrative Aufbau des Technischen Hilfswerks entspricht demjenigen der Technischen Nothilfe der Weimarer Republik: Präsident, zentrale Leitung, Landesverbände, Ortsverbände. Zu den Aufgaben des Technischen Hilfswerks gehört die technische Hilfe im Zivilschutz und bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen. Das Technische Hilfswerk kann im Auftrag der Bundesregierung zu Auslandseinsätzen entsandt werden. Eine Festlegung des gesetzlichen Auftrags des THW erfolgt im THW-Gesetz vom 22. Januar 1990, zuletzt geändert am 11. Juni 2013.
Das Technische Hilfswerk umfasst acht Landesverbände (Stand 29. Juni 2015). Die Region Bremen und Niedersachsen ist in einem Landesverband zusammengefasst, an dessen Spitze ein Landesbeauftragter steht, der seinen Sitz in Hannover hat. Der Landesverband Bremen/Niedersachsen ist widerum in die acht Geschäftsstellen Braunschweig, Bremen, Buxtehude, Göttingen, Hannover, Lingen, Oldenburg und Verden mit jeweils 8 bis 11 Ortsverbänden unterteilt.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: September 2005 (aktualisiert Juni 2015)
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
0,7
Bestand
Literatur: www.lv-hbni.thw.de und www.thw.de
Literatur: Amft, Karl Heinz: Das Technische Hilfswerk. Information über Aufbau und Arbeit, Bonn 2. Auflage 1993
Literatur: Die Anfänge der Technischen Nothilfe. Vom Spartakusaufstand bis zum Kapp-Lüttwitz-Putsch, Braunschweig 1991
Literatur: Im Dienste der Humanität: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Bonn 1994
Literatur: Kater, Michael H.: Die Technische Nothilfe im Spannungsfeld von Arbeiterunruhen, Unternehmerinteressen und Parteipolitik in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 27/1979, S. 30-78
Literatur: Momsem, Wilhelm Erik: Die Technische Nothilfe: ihre Entstehungsgeschichte, Entwicklung und heutige Stellung als Machtmittel des Staates (Dissertation), Freiburg 1934
Literatur: Meier, Helmut: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk: 1950-1990. München, 4. Auflage 1990
Literatur: Amft, Karl Heinz: Das Technische Hilfswerk. Information über Aufbau und Arbeit, Bonn 2. Auflage 1993
Literatur: Die Anfänge der Technischen Nothilfe. Vom Spartakusaufstand bis zum Kapp-Lüttwitz-Putsch, Braunschweig 1991
Literatur: Im Dienste der Humanität: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Bonn 1994
Literatur: Kater, Michael H.: Die Technische Nothilfe im Spannungsfeld von Arbeiterunruhen, Unternehmerinteressen und Parteipolitik in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 27/1979, S. 30-78
Literatur: Momsem, Wilhelm Erik: Die Technische Nothilfe: ihre Entstehungsgeschichte, Entwicklung und heutige Stellung als Machtmittel des Staates (Dissertation), Freiburg 1934
Literatur: Meier, Helmut: Bundesanstalt Technisches Hilfswerk: 1950-1990. München, 4. Auflage 1990
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ