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König Wenzel beurkundet dem Abt Albrecht IV. zu Ellwangen, dass er sein Kloster, seine Diener, Güter und Leute gefreit habe, so dass sie vor kein Land- oder anderes Gericht zitiert werden dürfen, es sei denn vor den Schirmherrn des Klosters Ellwangen, den Grafen Eberhard von Württemberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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