Bedenken des Juristen und Hofrichters Melchior von Ossen: "Welcher Gestalt eine christliche Obrigkeit gemein in ihrem Regiment mit Gottes Hilfe eine gottseelige weisliche vernunftige und rechtmäßige Institutam erhalten kann. Darin auch Erwähnung geschickt von dem Regiment Gerichtsbarkeit und Polizei des Kurfürstentums Sachsen"