Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, erlaubt seinem Getreuen, dem edlen Reinhard, Herrn zu Westerburg, die edle Mechtild (Metze), Gräfin zu Virneburg, die die Ehefrau von Reinhards Sohn Kuno, Herrn zu Westerburg, werden soll, mit 8000 Gulden aus dem Tournosen am pfalzgräflichen Zoll zu Kaub, den Reinhard als Mannlehen innehat, zu bewidmen als Leibzucht auf Lebenszeit unter der Voraussetzung, daß das Mannlehen weiterhin wie hergebracht von Reinhard und seinen Erben als Mannlehen empfangen wird. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh., Rest - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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