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König Ferdinand bekundet, dass er Wolf Dietrich vom Stain zu Klingenstein (Clingenstain) den Kirchensatz zu Buttenhausen (Bittenhausen), drei Güter daselbst samt allen Zugehörungen - "das ain Lentz Heuser, das ander Contz Speidelin, das dryt Hanns Rapp dieser zeiten bawen und inhaben" -, wie diese Stücke mit Billigung der Herrschaft Württemberg "an unser carthus zum Gueterstain gewachsen", nun aber wieder lehnbar geworden sind, zu Mannlehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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