Vor den Schöffen Roylf von Sechtem (Sechtheym) und Hermann Roytkanne zu Bonn empfangen die Eheleute Wilhelm von Buschoeven und Berta, Bürger daselbst ein Viertel Weingarten in der Stadtflur unter der Verpflichtung zu Abgabe des dritten Teils des Kreszens und Versicherung einer Bürgschaft von 30 Mark auf ein Haus mit Hofstätte in der Melisgasse zu Bonn vom Konvent Schweinheim in Erbpacht. Deutsche Urkunde, das Siegel des ersten Schöffen ab, das des Roytkanne (3 Kannen) hängt noch an

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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