Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Adolf von der Burg, Bürger zu Köln, und seiner Ehefrau [Grietgen] mit ihrem Hab und Gut und ihren Dienern für sechs Jahre freies und sicheres Geleit im Fürstentum der Pfalz versichert hat. Der Pfalzgraf behält sich und seinen Erben die Aufkündigung des Geleits unter zweimonatiger brieflicher Ankündigung vor und weist seine Amtleute um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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