Prior und Konvent des Predigerordens zu Wimpfen verleihen dem Erhart Reichart und seiner Ehefrau Anna, beide seßhaft zu Biberach, ihren Hof zu Biberach, den sie von Peter Freyh, Stiefsohn des Schweyger, gekauft haben, mit allen genannten Zugehörungen als Erblehen, wofür Reichart jährlich um St. Martin [11. Nov.] 3 Malter Korn, 3 Malter Dinkel sowie 3 Malter Hafer Wimpfener Maßes nach Wimpfen liefern muß. Von diesem Erblehen soll nichts veräußert oder mit anderen Zinsen beschwert werden. Außerdem muß Reichart alljährlich 20 Karren Mist auf die Güter führen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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