A1: Hans Schreiber. A2: Jorg Schreiber, Bruder von A1. S1: Niklas Trautenberger zu Auerbach. S2: Fritz Pappenberger zu Unterfrankenohe (im Truppenübungsplatz Grafenwöhr). S3: Jorg Schreiber, Bürger und des Rats zu Auerbach. E: Herr Albrecht Schreiber, Bruder von A1 und A2 und Mönch des Klosters Michelfeld, bzw. Abt Wernher und Kloster Michelfeld. Betreff: Vergleich wegen des väterlichen Erbes. A1 und A2 überlassen ihrem Bruder die zwei Höfe zu Steynigwasser (Steinamwasser, Lkr. Eschenbach), auf deren einem Heinz Linss und auf dem anderen die Wolfen sitzen, als freies, lauteres, unvogtbares Eigen, doch soll die Mutter von A1 und A2 die Höfe bis zu ihrem Tod innehaben, nutzen und nießen, wie sie sie bis jetzt genossen hat, indem sie ihr Vermächtnis sind. Wenn A1 und A2 nach dem Tod ihrer Mutter die zwei Höfe noch behalten möchten, sollen sie dem Abt oder, wenn dieser es erlaubt, ihrem Bruder 200 Gulden rhein. geben, sobald sie ihnen abgetreten sind. Weil Jorg Stromer zu Fischstein (Lkr. Pegnitz) ein ewiges Rückkaufsrecht an den zwei Höfen hat, wollen sie, wenn dieser den Rückkauf vor dem Tod ihrer Mutter tun sollte, die 200 Gulden dem Abt bzw. ihrem Bruder geben, doch sollen diese ihrer Mutter jährlich davon 10 Gulden reichen. Wenn Herr Albrecht vor ihrer Mutter sterben sollte, wollen A1 und A2 die zwei Höfe bzw. die 200 Gulden trotzdem dem Kloster folgen lassen. Ihre Schwester, die Haimeram Goldschmied zur Ehe hat, wollen A1 und A2 aus ihrem väterlichen und mütterlichen Erbe befriedigen und dabei ihren Bruder, Herrn Albrecht, ohne Schaden halten.

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Amberg
Loading...