Das Domkapitel zu Paderborn überträgt dem Johannes Degenhart den Drechzehnten vor Borgentreich und verpflichtet ihn, dafür die Vereinnahmung der Borgentreicher Einkünfte des Kapitels zu besorgen (1888a). Dabei: Revers des Johannes Degenhart vom selben Tag (1888b).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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