Johann von Morsheim, Vogt zu Germersheim, bekundet, dass er auch für seinen Schwager Werner Horneck von Heppenheim von Hans von Hirschhorn das Erblehen, das sein + Schwiegervater Hans Horneck von Heppenheim von dem + Otto von Hirschhorn innehatte, nämlich 1/4 des Zehnten zu Biebelnheim, der von Werner von Inseltheim an seinen (des A.) + Schwiegervater und dann an ihn und seinen Schwager gekommen sei, empfangen und den Lehnseid geleistet habe.

Vollständigen Titel anzeigen