Forderung der Appellaten in Höhe von 10000 Rtlr. bzw. Immission des Aloysius Rossius in die im Erzstift Köln liegenden Güter Wilhelm Heinrichs von Anstel. Wilhelm Heinrich hatte 1683 dem Eustache de Villegeaux, der ihm „mehr als ein leibl. Bruder“ aus großer Not geholfen hatte, die gen. Summe geschenkt und auf seine Güter im Herzogtum Jülich und im Erzstift Köln angewiesen. Villegeaux trat die Schenkung an Peter Ludwig Rossius de Liboy ab. Die Appellanten, die die Schenkung als „überaus große und excessive gift“ bezeichneten, verweigerten ihre Herausgabe. Durch Urteil des Kölner Offizials von 1696 wurde Aloysius Rossius in den gen. Teil der Güter immittiert. Nach dem RKG-Urteil vom 16. Juli 1700, das das Urteil der Vorinstanz bestätigte, wurde das Verfahren 1712 wieder aufgenommen. Die durch Todesfälle auf beiden Seiten mehrfach wechselnden Parteien beendeten den Streit vermutlich 1739 durch außergerichtlichen Vergleich.
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Forderung der Appellaten in Höhe von 10000 Rtlr. bzw. Immission des Aloysius Rossius in die im Erzstift Köln liegenden Güter Wilhelm Heinrichs von Anstel. Wilhelm Heinrich hatte 1683 dem Eustache de Villegeaux, der ihm „mehr als ein leibl. Bruder“ aus großer Not geholfen hatte, die gen. Summe geschenkt und auf seine Güter im Herzogtum Jülich und im Erzstift Köln angewiesen. Villegeaux trat die Schenkung an Peter Ludwig Rossius de Liboy ab. Die Appellanten, die die Schenkung als „überaus große und excessive gift“ bezeichneten, verweigerten ihre Herausgabe. Durch Urteil des Kölner Offizials von 1696 wurde Aloysius Rossius in den gen. Teil der Güter immittiert. Nach dem RKG-Urteil vom 16. Juli 1700, das das Urteil der Vorinstanz bestätigte, wurde das Verfahren 1712 wieder aufgenommen. Die durch Todesfälle auf beiden Seiten mehrfach wechselnden Parteien beendeten den Streit vermutlich 1739 durch außergerichtlichen Vergleich.
AA 0627, 88 - A 428/987
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 1. Buchstabe A
1697-1739 (1683-1738)
Enthaeltvermerke: Kläger: Erben des Wilhelm Heinrich von Anstel zu Holtrop: Dr. Johann Holter, [Köln], Lic. [Peter] Alexander Bossart, Bonn, namens seiner Frau und Franz Karl Bossart, Kanoniker an St. Andreas in Köln; ab 1712 statt Holter seine Witwe Irmgard geb. Witzheller, sein Sohn Lic. Theodor Holter, auch namens der von seinem Bruder Johann hinterlassenen minderjährigen Kinder, sowie 3 Töchter des Dr. Johann Holter, A. V. Causeman namens seiner Frau, (Bekl.: Dr. Holter und Lic. Bossart) Beklagter: Erben des Eustachius de Villegeaux bzw. deren Zessionare aus der Familie Rossius de Liboy (Liboys), Aloysius Rossius de Liboy und Ludovicus Rossius de Liboy, Propst an St. Peter in Lüttich (Belgien); ab 1702 Isabella Rossius de Liboy, Frau von Boffeux, Spalbeck und Tahier, Tochter des Ludovicus, und ihr Bruder Carolus Franciscus Rossius de Liboy, Kanoniker zu Lüttich; ab 1736 das Kapitel von St. Peter in Lüttich, (Kl.: Aloys. und Lud. Rossius) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Philipp Pulian 1696 - Subst.: Dr. Ludwig Ziegler - Lic. Johann Henrich Flender 1712 - Subst.: Lic. Johann Flender jun. - Dr. Johann Adolf Brandt 1725 - Subst.: Lic. J. W. Weylach Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Philipp Nidderer 1697, 1703 - Subst.: Lic. Franz Peter Jung 1697 - Subst.: Dr. Johann Stephan Speckman 1703 - Lic. Konrad Franz von Steinhausen 1711 - Subst.: Dr. Johann Friedrich Hoffmann - Dr. Johann Goy 1730 - Subst.: Dr. Georg Melchior Hofmann jun. - Lic. Johann Melchior Deuren 1737 - Subst.: Lic. A. J. Stephani Prozeßart: Appellationis, ab 1712 Citationis ad reassumendum Instanzen: 1. Offizial zu Köln 1686-1693 - 2. Offizial zu Köln als Revisionsinstanz 1693-1696 - 3. RKG 1697-? (1683-1738) Beweismittel: Acta priora (Q 16A, 16B), Rationes decidendi (327-333). Aufstellung des auf 10500 Rtlr. geschätzten Besitzes Wilhelm Heinrichs von Anstel (47). Testament desselben, 1687 (47-49). Notarielle Bestätigung der Schenkung von 1683 (70a-72a). Zeugenverhöre von 1688 und 1689 (82-86). Testament des Ludovicus Rossius, 1702 (229f.). Erbantrittserklärung seiner Tochter Isabelle Rossius, 1702 (Q 21). Zusatz zu dem Testament des Wilhelm Heinrich von Anstel, 1689 (239). Erbverzichtserklärungen der Brüder der Isabella Rossius, Petrus Franciscus, 1713 und Stephanus, 1702 (Q 33-35). Aufwendungen, die nach dem Tode des Wilhelm Heinrich von Anstel von seinen testamentarischen Erben beglichen wurden (Schuldforderungen, Legate, Begräbniskosten), insgesamt 13128 Rtlr. (Q 42). Auszug aus dem Testament des Lütticher Kanonikers Carolus Franciscus Rossius, 1736 (Q 48). Beschreibung: 7 cm, 340 Bl., geb.; Q 1-57, 3 Beilagen; Protokoll am Schluß unvollständig, Acta priora und weitere Aktenstücke lat., Q 33-35 doppelt (lat. und deutsch), Q 48 synoptisch franz.-lat.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2063, 08:04 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
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- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 1. Buchstabe A (Gliederung)