Friedrich Rot von Zelle [wohl Illerzell Stadt Vöhringen/Lkr. Neu-Ulm] weist seiner Ehefrau Liutgard ("Livgge") von Schwendi ("Schwendin") [Lkr. Biberach] 500 Pfund Heller für Morgengabe, Heimsteuer und Widerlegung an. Als Pfand für diese Summe überschreibt er ihr und ihren Trägern Heinrich von Schwendi, Sohn des alten Friedrich von Schwendi, Ludwig von Wernau ("Werdnowe") [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis] und Ulrich Fulhin die folgenden Güter, Einkünfte und Gerechtsame: - Ein Hof in Steinheim ("Stainhain") [Stadt Neu-Ulm] bei der Kirche, der jährlich 18 Imi Roggen, 18 Imi Hafer, 5 Schilling und 1 Pfund Heller, 1 Viertel Öl, 12 Käse, 100 Eier, 4 Herbsthühner, 1 Fastnachtshuhn sowie 30 Schilling Heller jährlich von dem Gehölz und 2 Pfund Heller jährlich von der Weide zinst. - Zwei Gütlein in Steinheim, die die Meierin bewirtschaftet und die jährlich 10 Imi Roggen, 10,5 Imi Hafer, 14 Schilling Heller, 2 Viertel Öl, 10 Käse, 50 Eier, 8 Herbsthühner und 2 Fastnachtshühner geben. - Die Vogtei über das Gut in Steinheim, das Träblin bewirtschaftet und das jährlich 8 Viertel Hafer, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn als Vogtrecht zinst. - Das Wirtshaus ("tafern") in Steinheim, das jährlich 2 Pfund Heller zinst, sowie vom Esch dort jährlich 200 Eier und von dem Hirtenamt 300 Eier. - Die Vogtei zu Straß ("Strausse") [Gde. Nersingen/Lkr. Neu-Ulm], die jährlich 1 Viertel Öl, 2 Gänse, 4 Weihnachtshühner und 1 Fastnachtshuhn erträgt. - Die Fastnachtsselde zu Straß, die jährlich 7 Schilling Heller, 9 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn erträgt. - Die Vogtei über den Hof des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen ("zu den Wa/e/ngen") in Ulm [abgegangen, Bereich Blumenscheinweg, Blauinsel], die jährlich 7 Schilling Heller, 5 Schilling Heller als Steuer und 1 Fastnachtshuhn als Vogtrecht erträgt. Diese Güter, Einkünfte und Gerechtsame sollen sie und ihre Träger solange innehaben und nutzen, bis die Erben des Friedrich Rot ihr die 500 Pfund Heller ausbezahlt haben. Da die Güter in Steinheim Lehen des Grafen Wilhelm von Kirchberg [Oberkirchberg Gde. Illerkirchberg/Alb-Donau-Kreis] sind, hat dieser seine Zustimmung zu der Verschreibung gegeben und die Güter der Liutgard von Schwendi und ihren Trägern verliehen. Wenn seine Ehefrau nach dem Tod des Friedrich Rot bei den Kindern bleibt, dann fällt seine gesamte Hinterlassenschaft an sie und die Kinder zu gemeinsamer Verwaltung und Nutzung. Sucht sie sich dagegen anderswo einen Witwensitz, dann bleiben ihr die 500 Pfund Heller sowie die Hälfte des Hausrats. Heiratet sie nach seinem Tod erneut, dann stehen ihr nur noch 350 Pfund Heller sowie die Hälfte des Hausrats und des Viehs zu. Dafür stellt er seiner Ehefrau und ihren Trägern Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager in Ulm