Enthält: Die fürstlichen Räte, Statthalter Dietrich von Brincken, Schweder Luther von Amelunxen, Kanzler Julius Reichardts, Johann Becker und Kammermeister Hennig Elbeke, sollen mit dem Sekretär Anton Rulman unter Eid ein Inventar des Nachlasses an Barschaft, Kleinodien und Silbergeschirr aufnehmen und das Archiv registrieren. Gräfin Hedwig genehmigt, dass von der Barschaft bezahlt wird Graf Ernsts Bestattung und das Monument in Stadthagen, die auf Ostern fällige Besoldung der Räte und Dienerschaft zuzüglich der 60000 Reichtaler, die Graf Ernst ihnen vermacht hat. Von den 200000 Reichstaler, die bei Herzog Friedrich Ulrich von Braunschweig-Lüneburg stehen, werden 100000 gemäß Graf Ernsts Anordnung zur Unterhaltung von 500 Armen, die anderen 100000 zum Abtrag von Schulden verwendet. Die bei Landgraf Moritz von Hessen-Kassel stehenden 100000 Reichtaler fallen an Gräfin Hedwig. da gemäß ihren Eherezessen ihre 20000 Gulden betragenden Ehegelder bei kinderloser Ehe an Landgraf Moritz zurückfallen, behält dieser sie bei Gräfin Hedwig Tod von den 100000 Reichtaler ein, über den Rest kann sie frei verfügen. Von der übrigen Barschaft werden Graf Ernsts sämtliche Schulden bezahlt, die bereits von ihm übernommen altväterlichen Schulden gehen auf Graf Jobst Hermann über. Die sodann übrige Barschaft fällt nach völliger Befriedigung Graf Ernsts sämtlicher Gläubiger zu gleichen Teilen an Gräfin Hedwig und Graf Jobst Hermann.
Enthält: Diser verwendet sein Teil zur Abtragung der altväterlichen Schulden zunächst der Grafschaft Schauenburg, dann der Grafschaft Holstein, dann der Grafschaft Gemen, Crudenburg und Schlangenholt. der Rest bleibt zu seiner freien Verfügung. Gräfin Hedwig verzichtet mit wenigen Ausnahmen auf die Mobilien der Häuser Bückeburg und Pinneberg, wogegen Graf Jobst Hermann sich verpflichtet, was auf das Haus Bückeburg gehört, auch künftig dort zu lassen. das von Gräfin Hedwig mitgebrachte Silbergeschirr bleibt ihr, das übrige wird mit Graf Jobst Hermann geteilt. Gräfin Hedwig hatte die ihr von der schauenburgischen Landschaft verehrten 3000 Reichtaler der Kammer auf Zins geliehen. sie werden ihr jetzt ausgezahlt. Ihn Morgengebe von 3000 Reichtaler war ihr mit 150 Reichtaler aus dem Amt Hagenburg verzinst worden. nachdem dieses Graf Hermann zugeeignet ist, erkennt er die Verpflichtung an. Die nicht zu inventierenden Kleinodien, Ringe, Perlen werden versiegelt, die Teilung bis später ausgesetzt, doch ist die einen vornehmen Potenteten wegen dem Lande erteilter Gnade versprochen Diamantenbesetzte Kampe auf Verlangen auszuliefern. Gräfin Hedwig überträgt alle ihre übrigen Rechte aus der Wittumsverschreibung auf Graf Jobst Hermann. Der Kaiser soll um Konfirmation des Vertrages ersucht werden, dieser jedoch auch ohne sie gültig sein. Der Vertrag ist dreifach ausgefertig. Ankündigung von Unterschrift und Siegel für Gräfin Hedwig, Graf Jobst Hermann, den Hessischen Gesandten Johann Zobel, Graf Hermann und die schauenburgischen Räte und Landstände Dietrich von Brincken, Statthalter, Hans von Ditfurth, alter Drost, Gerlach von Kerssenbrock, Hofrichter, Schweder Luther von Amelunxen, Julius Reichardts, Kanzler, Klaus vom Haus, Statius von Münchhausen, Sohn des Hans von Münchhausen, Drost zu Gemen. d.d. Geschehen zu Buckeburgk den zwolfften Monatstagk Februarii im Jahr Eintausendt Sechshundertt zwey und zwantzigk. Zwei Ausfertigungen Pergamenthefte 4 bzw. 6 Seiten, 28 x 36 bz