Institut für Besatzungsfragen (Bestand)
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BArch B 120
call number: B 120
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Organisationen und Verbände >> Bildung, Wissenschaft
(1947) 1948-1961
Geschichte des Bestandsbildners: Das Institut für Besatzungsfragen entwickelte sich aus dem von Carlo Schmid am 1.10.1947 eingerichteten Referat für Verfassungs- und Besatzungsfragen in der Staatskanzlei des Landes Württemberg-Hohenzollern und einem hieran lose angebundenen wissenschaftlichen Arbeitskreis. Der Leiter des Referates in der Staatskanzlei, Dr. Gustav Schmoller, gründete das Institut zum Jahresbeginn 1949 und leitete es bis 1952. Nach dem Wechsel von Schmollers in den Auswärtigen Dienst wurde das IfB von Dr. Hedwig Maier und Dr. Achim Tobler geführt.
Unmittelbar nach der Gründung des IfB übernahmen die Länder Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern die Finanzierung, anschließend vorübergehend alle Länder gemeinsam und 1951/1952 schließlich der Bund. Nach der Einstellung der öffentlichen Förderung 1953 finanzierte sich das IfB ausschließlich durch die Honorare für Gutachten, die Einnahmen aus Publikationen sowie durch Spenden.
Die Arbeit des IfB war in den ersten Jahren seines Bestehens ausschließlich auf die Untersuchung der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg gerichtet. Dem Institut oblag die federführende Vorbereitung der Tagungen des Sachverständigenausschusses für Besatzungskostenrecht ("Traifelbergausschuß"), der im Frühjahr 1949 auf Beschluß des Arbeitsstabes gegründet worden war. Auf der Grundlage der Ausschußsitzungen erarbeitete das IfB den Entwurf eines mit den Besatzungsmächten abzuschließenden Abkommens zur Neuregelung der Besatzungskosten. Seit 1952 bis zu seiner Auflösung im Jahr 1960 konzentrierte es seine Forschungen auf die deutsche Besetzung während des Zweiten Weltkriegs.
Stand: August 2004
Bestandsbeschreibung: Das Institut für Besatzungsfragen entwickelte sich aus dem von Carlo Schmid am 1.10.1947 eingerichteten Referat für Verfassungs- und Besatzungsfragen in der Staatskanzlei des Landes Württemberg-Hohenzollern und einem hieran lose angebundenen wissenschaftlichen Arbeitskreis. Der Leiter des Referates in der Staatskanzlei, Dr. Gustav Schmoller, gründete das Institut zum Jahresbeginn 1949 und leitete es bis 1952. Nach dem Wechsel von Schmollers in den Auswärtigen Dienst wurde das IfB von Dr. Hedwig Maier und Dr. Achim Tobler geführt.
Unmittelbar nach der Gründung des IfB übernahmen die Länder Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern die Finanzierung, anschließend vorübergehend alle Länder gemeinsam und 1951/1952 schließlich der Bund. Nach der Einstellung der öffentlichen Förderung 1953 finanzierte sich das IfB ausschließlich durch die Honorare für Gutachten, die Einnahmen aus Publikationen sowie durch Spenden.
Die Arbeit des IfB war in den ersten Jahren seines Bestehens ausschließlich auf die Untersuchung der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg gerichtet. Dem Institut oblag die federführende Vorbereitung der Tagungen des Sachverständigenausschusses für Besatzungskostenrecht ("Traifelbergausschuß"), der im Frühjahr 1949 auf Beschluß des Arbeitsstabes gegründet worden war. Auf der Grundlage der Ausschußsitzungen erarbeitete das IfB den Entwurf eines mit den Besatzungsmächten abzuschließenden Abkommens zur Neuregelung der Besatzungskosten. Seit 1952 bis zu seiner Auflösung im Jahr 1960 konzentrierte es seine Forschungen auf die deutsche Besetzung während des Zweiten Weltkriegs.
Stand: August 2004
Inhaltliche Charakterisierung: Völkerrecht 1948-1955 (9); Handhabung des Besatzungsregimes: Allgemeine Fragen 1945-1955 (6), Besatzungspolitik in den Zonen 1944-1958 (11), Haager Landkriegsordnung 1947-1957 (4), andere Besetzungen 1944-1958 (14); Besatzungsstatut vom 10.4.1949: Vorgeschichte und Anwendung 1946-1952 (28), Revision 1949-1959 (24); Rechtswesen: Deutsche Gesetzgebung und Besatzungsrecht 1949-1956 (13), deutsche und alliierte Gerichtsbarkeit 1946-1959 (9), Entschädigung und Schadensersatz bei Besatzungsschäden: Gutachten in Einzelfällen 1946-1960 (21), Kriegsverbrecherprozesse 1946-1959 (24); vorbehaltene Gebiete der Alliierten: Entmilitarisierung 1946-1957 (2), Ruhrstatut 1945-1958 (1), Reparationen und Restitutionen 1948-1959 (6), Requisitionen 1945-1959 (38), Demontagen 1951-1958 (6), Entflechtung 1946-1958 (9), auswärtige Angelegenheiten 1948-1957 (9), Wirtschaftsfragen 1948-1960 (17); Verwaltung: Neuaufbau demokratischer Verwaltungsstrukturen 1947-1960 (9), Bundesministerien 1947-1960 (28), Verwaltung der Besatzungsmächte 1947-1957 (14); Pariser Verträge: Materialien 1951-1960 (1), Truppenvertrag 1951-1960 (14), Finanz- und Überleitungsvertrag 1954-1959 (13); Wirtschaft: Allgemeines 1946-1954 (4), Finanzen: Statistische Berichte 1949-1957 (11); Besatzungslasten: Lastenverwaltung der Zonen und der Länder 1947-1954 (13), Beatzungsvorschriften und Rechtsgutachten in Einzelfällen 1945-1955 (20); Umfang der Beatzungslasten: Haushaltszahlen der Länder 1947-1960 (49), sonstige Zahlenübersichten 1945-1960 (36), Verwaltungsorganisation 1948-1954 (21); Leistungen an die Alliierten: Dienstleistungen 1948-1953 (2), Nutzungsleistungen 1948-1957 (10), Sach- und Werkleistungen 1947-1953 (10), Verkehrs-, Post- und Fernmeldeleistungen 1948-1952 (3), Geldleistungen 1948-1951 (1); deutsche Besetzungen während des Zweiten Weltkriegs: Nachforschungen nach Unterlagen 1958-1960 (1), Karteien o. Dat. (4), Besprechungsberichte 1953-1956 (20), Erfahrungsberichte 1945-1954 (11), Materialien und Berichte über einzelne Länder 1940-1960 (44), Materialien und Berichte über einzelne Sachgebiete, z. B. Wirtschaft, Fremdarbeiter/Arbeitseinsatz und Kunstschutz 1940-1959 (45), verschiedene Ausarbeitungen, geordnet nach Autoren 1953-1958 (29); verschiedene Rechtsgutachten 1948-1960 (24); Handakten von Schmoller 1948-1961 (14).
Stand: August 2004
Erschließungszustand: Findbuch
Umfang, Erläuterung: 687 AE
Zitierweise: BArch B 120/...
Unmittelbar nach der Gründung des IfB übernahmen die Länder Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern die Finanzierung, anschließend vorübergehend alle Länder gemeinsam und 1951/1952 schließlich der Bund. Nach der Einstellung der öffentlichen Förderung 1953 finanzierte sich das IfB ausschließlich durch die Honorare für Gutachten, die Einnahmen aus Publikationen sowie durch Spenden.
Die Arbeit des IfB war in den ersten Jahren seines Bestehens ausschließlich auf die Untersuchung der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg gerichtet. Dem Institut oblag die federführende Vorbereitung der Tagungen des Sachverständigenausschusses für Besatzungskostenrecht ("Traifelbergausschuß"), der im Frühjahr 1949 auf Beschluß des Arbeitsstabes gegründet worden war. Auf der Grundlage der Ausschußsitzungen erarbeitete das IfB den Entwurf eines mit den Besatzungsmächten abzuschließenden Abkommens zur Neuregelung der Besatzungskosten. Seit 1952 bis zu seiner Auflösung im Jahr 1960 konzentrierte es seine Forschungen auf die deutsche Besetzung während des Zweiten Weltkriegs.
Stand: August 2004
Bestandsbeschreibung: Das Institut für Besatzungsfragen entwickelte sich aus dem von Carlo Schmid am 1.10.1947 eingerichteten Referat für Verfassungs- und Besatzungsfragen in der Staatskanzlei des Landes Württemberg-Hohenzollern und einem hieran lose angebundenen wissenschaftlichen Arbeitskreis. Der Leiter des Referates in der Staatskanzlei, Dr. Gustav Schmoller, gründete das Institut zum Jahresbeginn 1949 und leitete es bis 1952. Nach dem Wechsel von Schmollers in den Auswärtigen Dienst wurde das IfB von Dr. Hedwig Maier und Dr. Achim Tobler geführt.
Unmittelbar nach der Gründung des IfB übernahmen die Länder Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern die Finanzierung, anschließend vorübergehend alle Länder gemeinsam und 1951/1952 schließlich der Bund. Nach der Einstellung der öffentlichen Förderung 1953 finanzierte sich das IfB ausschließlich durch die Honorare für Gutachten, die Einnahmen aus Publikationen sowie durch Spenden.
Die Arbeit des IfB war in den ersten Jahren seines Bestehens ausschließlich auf die Untersuchung der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg gerichtet. Dem Institut oblag die federführende Vorbereitung der Tagungen des Sachverständigenausschusses für Besatzungskostenrecht ("Traifelbergausschuß"), der im Frühjahr 1949 auf Beschluß des Arbeitsstabes gegründet worden war. Auf der Grundlage der Ausschußsitzungen erarbeitete das IfB den Entwurf eines mit den Besatzungsmächten abzuschließenden Abkommens zur Neuregelung der Besatzungskosten. Seit 1952 bis zu seiner Auflösung im Jahr 1960 konzentrierte es seine Forschungen auf die deutsche Besetzung während des Zweiten Weltkriegs.
Stand: August 2004
Inhaltliche Charakterisierung: Völkerrecht 1948-1955 (9); Handhabung des Besatzungsregimes: Allgemeine Fragen 1945-1955 (6), Besatzungspolitik in den Zonen 1944-1958 (11), Haager Landkriegsordnung 1947-1957 (4), andere Besetzungen 1944-1958 (14); Besatzungsstatut vom 10.4.1949: Vorgeschichte und Anwendung 1946-1952 (28), Revision 1949-1959 (24); Rechtswesen: Deutsche Gesetzgebung und Besatzungsrecht 1949-1956 (13), deutsche und alliierte Gerichtsbarkeit 1946-1959 (9), Entschädigung und Schadensersatz bei Besatzungsschäden: Gutachten in Einzelfällen 1946-1960 (21), Kriegsverbrecherprozesse 1946-1959 (24); vorbehaltene Gebiete der Alliierten: Entmilitarisierung 1946-1957 (2), Ruhrstatut 1945-1958 (1), Reparationen und Restitutionen 1948-1959 (6), Requisitionen 1945-1959 (38), Demontagen 1951-1958 (6), Entflechtung 1946-1958 (9), auswärtige Angelegenheiten 1948-1957 (9), Wirtschaftsfragen 1948-1960 (17); Verwaltung: Neuaufbau demokratischer Verwaltungsstrukturen 1947-1960 (9), Bundesministerien 1947-1960 (28), Verwaltung der Besatzungsmächte 1947-1957 (14); Pariser Verträge: Materialien 1951-1960 (1), Truppenvertrag 1951-1960 (14), Finanz- und Überleitungsvertrag 1954-1959 (13); Wirtschaft: Allgemeines 1946-1954 (4), Finanzen: Statistische Berichte 1949-1957 (11); Besatzungslasten: Lastenverwaltung der Zonen und der Länder 1947-1954 (13), Beatzungsvorschriften und Rechtsgutachten in Einzelfällen 1945-1955 (20); Umfang der Beatzungslasten: Haushaltszahlen der Länder 1947-1960 (49), sonstige Zahlenübersichten 1945-1960 (36), Verwaltungsorganisation 1948-1954 (21); Leistungen an die Alliierten: Dienstleistungen 1948-1953 (2), Nutzungsleistungen 1948-1957 (10), Sach- und Werkleistungen 1947-1953 (10), Verkehrs-, Post- und Fernmeldeleistungen 1948-1952 (3), Geldleistungen 1948-1951 (1); deutsche Besetzungen während des Zweiten Weltkriegs: Nachforschungen nach Unterlagen 1958-1960 (1), Karteien o. Dat. (4), Besprechungsberichte 1953-1956 (20), Erfahrungsberichte 1945-1954 (11), Materialien und Berichte über einzelne Länder 1940-1960 (44), Materialien und Berichte über einzelne Sachgebiete, z. B. Wirtschaft, Fremdarbeiter/Arbeitseinsatz und Kunstschutz 1940-1959 (45), verschiedene Ausarbeitungen, geordnet nach Autoren 1953-1958 (29); verschiedene Rechtsgutachten 1948-1960 (24); Handakten von Schmoller 1948-1961 (14).
Stand: August 2004
Erschließungszustand: Findbuch
Umfang, Erläuterung: 687 AE
Zitierweise: BArch B 120/...
Institut für Besatzungsfragen, 1947-1960
707 Aufbewahrungseinheiten; 20,5 laufende Meter
Archivbestand
deutsch
Literatur: Schmoller-Maier-Tobler, Handbuch des Besatzungsrechts, Tübingen 1950-1955
Gustav Schmoller, Das Institut für Besatzungsfragen in Tübingen, 1980, in: B 120/227
Studien des Instituts für Besatzungsfragen zu den Besetzungen des Zweiten Weltkriegs
Gustav Schmoller, Das Institut für Besatzungsfragen in Tübingen, 1980, in: B 120/227
Studien des Instituts für Besatzungsfragen zu den Besetzungen des Zweiten Weltkriegs
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
24.04.2026, 10:58 AM CEST