Prozess Kartause / Altmünster. Entgegnungsschrift des Vertreters von Altmünster, "Eckardus", gerichtet an den Dekan von St. Stephan: Der Anspruch der Kartause wird zurückgewiesen. Altmünster ist im Besitz und in der Nutzung der strittigen Rheinau seit Menschengedenken, schon vor der Zeit des Erzbischofs Peter. Es wird beantragt, die Klage für immer zurückzuweisen und die Kläger zum Ersatz der Gerichtskosten zu verurteilen. Dieses Libell wird am Montag nach "Viti und Modesti [19. 6.], hora prime", beantwortet werden. "Et fuit oblatus 1357 IIII° Id. Junii".

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