Der Offizial des Propsts zu St. Guido in Speyer verurteilt auf Klagen des Speyrer Pfründners Konrad von Dürkheim den Druther von Östringen zur Herausgabe von 3 Morgen Äckern, die zu dem der gedachten Pfründe bei ihrer Stiftung durch Bischof Sibodo von Speyer überwiesenen Dürrenhof zu Östringen, einst im Besitz des Ritters von Rungenecke, gehören und durch Druther widerrechtlich veräußert wurden .